Sozialhilfeleistungen 2022

Ausgaben für Sozialhilfe gehen zurück – Weniger Menschen erhalten Hilfe für Pflege

Nr.108/2023  | 29.11.2023  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2022 haben die Sozialhilfeträger in Mecklenburg-Vorpommern rund 103 Millionen EUR netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzgebung, Kapitel 3, 5 - 9 (SGB XII) ausgegeben. Das sind 15,7 Prozent weniger als 2021. 

Hilfen zur Gesundheit, Pflege, Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und in anderen Lebenslagen (Kapitel 5 - 9 SGB XII) 

11 800 Personen erhielten 2022 im Laufe des Berichtsjahres Leistungen nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII, das sind 5,6 Prozent bzw. 695 Personen weniger als im Vorjahr. Hilfen zur Pflege mit 9 490 Empfängerinnen und Empfängern sind mit einem Anteil von 80,4 Prozent auch im Jahr 2022 weiter der größte Posten – trotz eines Rückgangs um 7,0 Prozent bzw. 715 Personen. 

Während die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen um 12,2 Prozent auf 1 885 Personen zugenommen hat, sank die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (einschließlich teilstationäre und Kurzzeitpflege) um 10,2 Prozent auf 7 795 Personen. Die mit Abstand meisten dieser Personen (96,9 Prozent) waren Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der stationären Pflege, auch hier sank die Anzahl um 10,8 Prozent auf 7 550 Personen. Der größte Rückgang entfiel mit -17,3 Prozent davon auf Personen mit Pflegegrad 5. 

In der Statistik zu den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII werden Angaben zu Hilfen zur Gesundheit, zur Pflege, zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen – hierzu zählen unter anderem Alten- und Blindenhilfe oder Hilfe zur Weiterführung des Haushalts – erhoben. Eingliederungshilfen, die in Kapitel 4 des Statistischen Berichtes K113 2022 00 dargestellt werden (siehe auch Pressemitteilung 109/2023), sind seit 2020 nicht mehr im SGB XII, sondern durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) im SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) geregelt. 

Hilfen zum Lebensunterhalt (Kapitel 3 SGB XII) 

Im Jahr 2022 erhielten in Mecklenburg-Vorpommern rund 5 900 Personen ­– davon waren 57,2 Prozent bzw. 3 375 männlich – Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Gegenüber 2021 ist das eine Zunahme von 5,1 Prozent bzw. um 285 Personen. 

Das Durchschnittsalter der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt ist auch 2022 weiter leicht angestiegen und zwar von 48,3 auf 48,5 Jahre; 2010 lag es noch bei 45,8 Jahren. Jede dritte Person war 2022 zwischen 50 und 64 Jahre alt. Die wenigsten Empfängerinnen und Empfänger gab es in der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahren.

Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII haben diejenigen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können – zum Beispiel voll erwerbsgeminderte Personen oder ihre Angehörigen. Erwerbstätige, Auszubildende, Leistungsberechtigte aus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder Personen mit Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsminderung sind nicht anspruchsberechtigt. 

Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII 

Die Rückgänge der Anzahl der Leitungsempfängerinnen und -empfängern vor allem bei der Hilfe zur Pflege spiegeln sich entsprechend auch in den Ausgaben der Sozialhilfe wider. Bei der Hilfe für Pflege waren es 61,5 Millionen EUR an reinen Ausgaben, das sind 24,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Bei den Hilfen zum Lebensunterhalt wurden 26,7 Millionen EUR (+4,1 Prozent) ausgegeben. Die Hilfen zur Gesundheit einschließlich Erstattungen an Krankenkassen lagen bei 7,7 Millionen EUR (+2,1 Prozent) und bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen bei 7,4 Millionen EUR (-1,3 Prozent). 

Hinweis

Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle absoluten Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Zudem werden auch Durchschnittswerte nicht veröffentlicht, sofern diese nur auf einer geringen Fallzahl an Empfängerinnen und Empfängern basieren. 

Weiterführende Informationen zum Thema Sozialhilfe finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter Öffentliche Sozialleistungen. Der Statistische Bericht Sozial- und Eingliederungshilfe 2022 (Kennziffer K113 2022 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Darlin Victoria Böhme, Telefon 0385 588-56413.