Ehrung von Alters- und Ehejubiläen

Die Ministerpräsidentin des Landes MV ehrt Ehepaare zur 50., 60., 65., 70., 75. Wiederkehr ihres Hochzeitstages und Altersjubilare mit Vollendung des 90., 95., 100. und danach jedes weiteren Lebensjahres.

Bei einem 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum und zur Vollendung des 100. Lebensjahres und danach jeden weiteren Lebensjahres wird neben der Glückwunschurkunde der Ministerpräsidentin ein Geldgeschenk in Höhe von 50 Euro überreicht.

Das LAiV wirkt an der Vorbereitung der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen durch das Land MV mit und erstattet in diesem Zuge verauslagte Geldbeträge an Kommunen.

§   Rechtsvorschriften

VERWALTUNGSVORSCHRIFT
Ehrung von Alters- und Ehejubiläen durch die Ministerpräsidentin

Kontakt

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Abteilung Beschaffung, Dienstleistungen
Lübecker Str. 289
19059 Schwerin
Erstattungen an Landkreise und kreisfreie Städte
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