Öffentliche Sozialleistungen
Musterformulare und weitere Erhebungsunterlagen
Nach § 11a Absatz 1 Bundesstatistikgesetz sind die Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, verpflichtet, ihre Daten zur Bundesstatistik auf elektronischem Weg an das Statistische Amt zu melden.
Betriebe und Unternehmen sind nach § 11a Absatz 2 Bundesstatistikgesetz verpflichtet, für die Übermittlung ihrer Daten zur Bundesstatistik die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten elektronischen Verfahren zu verwenden.
Für die Meldung an das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern sind die Online-Verfahren
- IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) und
- CORE (eStatistik.core) zu nutzen.
Die auf den nachfolgenden Seiten eingestellten Erhebungsunterlagen sind überwiegend Musterformulare. Sie sind nicht zum Ausfüllen und Rückversand zu verwenden. Die Musterformulare dienen, zusammen mit weiteren Erhebungsunterlagen wie Infoblättern und Schlüsselverzeichnissen, ausschließlich zu Ihrer Information.
Für einige wenige Erhebungen wird (noch) kein Online-Meldeweg angeboten. Die eingestellten Formulare für diese Erhebungen können Sie als Datei zum Ausdrucken und Ausfüllen herunterladen.
Asylbewerberleistungsstatistiken
Gemäß § 11 a Bundesstatistikgesetz sind Unternehmen und Betriebe sowie Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, seit dem 01. August 2013 verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an das Statistische Amt zu melden. Hierzu sind die vom Statistischen Amt zur Verfügung gestellten Online-Verfahren zu nutzen.
Nachfolgend eingestellte Erhebungsunterlagen sind Muster und dienen nur zu Ihrer Information. Sie sind nicht zum Ausfüllen und Rückversand zu verwenden.



