Kinder- & Jugendhilfe
Musterformulare und weitere Erhebungsunterlagen
Nach § 11a Absatz 1 Bundesstatistikgesetz sind die Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, verpflichtet, ihre Daten zur Bundesstatistik auf elektronischem Weg an das Statistische Amt zu melden.
Betriebe und Unternehmen sind nach § 11a Absatz 2 Bundesstatistikgesetz verpflichtet, für die Übermittlung ihrer Daten zur Bundesstatistik die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten elektronischen Verfahren zu verwenden.
Für die Meldung an das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern sind die Online-Verfahren
- IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) und
- CORE (eStatistik.core) zu nutzen.
Die auf den nachfolgenden Seiten eingestellten Erhebungsunterlagen sind überwiegend Musterformulare. Sie sind nicht zum Ausfüllen und Rückversand zu verwenden. Die Musterformulare dienen, zusammen mit weiteren Erhebungsunterlagen wie Infoblättern und Schlüsselverzeichnissen, ausschließlich zu Ihrer Information.
Für einige wenige Erhebungen wird (noch) kein Online-Meldeweg angeboten. Die eingestellten Formulare für diese Erhebungen können Sie als Datei zum Ausdrucken und Ausfüllen herunterladen.
Kinder- & Jugendhilfestatistiken
Statistik der Kinder- & Jugendhilfe - Teil I
Musterformulare und Erläuterungen
Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfe für junge Volljährige
Teil I.5.1 - Adoptionen
Teil I.5.2 - Eckzahlen zur Adoptionsvermittlung
Teil I.6 - Statistik der Pflegeerlaubnis, Pfleg-, Vormund-, Beistandschaften, Sorgerecht, Sorgeerklärungen
Teil I.7 - Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen
Teil I.8 - Statistik der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII
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Statistik der Angebote der Kinder- & Jugendarbeit - Teil II
Mit dem Berichtsjahr 2023 wird bundesweit die Erhebung der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit als Teil der amtlichen Jugendhilfestatistik durchgeführt. Zweck der Erhebung ist die Beobachtung der Auswirkungen der rechtlichen Bestimmungen zur Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) sowie zur Förderung von Fortbildungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen (§ 74 Absatz 6 SGB VIII). Alle öffentlichen und anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die im Laufe des Jahres 2023 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit durchführten und dafür eine direkte oder indirekte öffentliche finanzielle Förderung erhielten, sind aufgefordert, diese im Rahmen einer Online-Erhebung spätestens bis Ende Februar 2024 an das Statistische Amt zu melden.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.jugendarbeitsstatistik.tu-dortmund.de
Musterformulare und Erläuterungen sowie Erfassungsprogramme
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Statistik der Kinder- & Jugendhilfe - Teil III
Zur Arbeitserleichterung stehen Ihnen neben der direkten Datenerfassung über IDEV auch Erfassungsprogramme als Excel-Dateien zur Verfügung.