Vorabinformation

Vorabinformation externer Nutzerinnen und Nutzer statistischer Ergebnisse

Nach dem Verhaltenskodex für Europäische Statistiken sollen Ergebnisse der amtlichen Statistik von den statistischen Stellen selbst veröffentlicht und allen externen Nutzerinnen und Nutzern gleichzeitig und gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden. Davon gibt es begründete Ausnahmen, die nach internationaler Praxis akzeptiert sind, wenn sie transparent gemacht werden. Hierunter fallen Vorabinformationen an Landesbehörden, die mit Medienanfragen zu den Veröffentlichungen der Statistikämter rechnen müssen. Nach dem Europäischen Verhaltenskodex ist die Beschränkung auf Vorabinformationen ein Kriterium für die „Unparteilichkeit und Objektivität“ eines Statistikamtes. Ziel ist es, durch Transparenz und eine restriktive Praxis politischer Einflussnahme vorzubeugen und die Glaubwürdigkeit der statistischen Ergebnisse sicher zu stellen.

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern folgt den Regelungen des Europäischen Verhaltenskodex und gibt in der Regel Pressemitteilungen mit Sperrfrist frühestens am Vortag der Veröffentlichung an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, die Staatskanzlei sowie die jeweils thematisch betroffenen Ressorts der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns.