Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen 2013 weiter gestiegen

Nr.74/2014  | 15.12.2014  | StatA MV  | Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft gewinnt das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit mehr und mehr an Bedeutung. Die Ergebnisse der Pflegestatistik vom Dezember 2013 zeigen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb der vergangenen zwei Jahre um fast 5 000 Personen oder 7,2 Prozent weiter angestiegen ist. 72 445 Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns waren Ende vergangenen Jahres pflegebedürftig. Damit erhalten hierzulande 4 von 100 Einwohnern Pflegeleistungen auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes. Nach Angaben des Statistischen Amtes wiesen 33 Prozent der Pflegebedürftigen in ihrer Alltagskompetenz erhebliche Einschränkungen auf.

53 848 Personen bzw. 74 Prozent der im Dezember 2013 Pflegebedürftigen wurden zu Hause betreut. Von ihnen erhielten 34 788 Personen ausschließlich Pflegegeld, da sie in der Regel allein durch Angehörige in ihrer gewohnten Umgebung versorgt wurden. Weitere 19 060 Personen wurden zwar auch zu Hause betreut, aber durch einen der 452 ambulant tätigen Pflegedienste unterstützt. 18 597 Personen, das war jeder vierte Pflegebedürftige, lebten Ende 2013 in einem der insgesamt 349 Pflegeheime Mecklenburg-Vorpommerns.

Die Zahl der Pflegegeldempfänger stieg innerhalb der vergangenen zwei Jahre um 7,8 Prozent an. Das waren 2 514 Leistungsempfänger mehr als 2011. Aber auch die Nachfrage nach ambulanter Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit hat weiter zugenommen: So erhöhte sich die Zahl der Personen, zu denen der Pflegedienst nach Hause kam, um 1 874 bzw. um 10,9 Prozent. In den Pflegeheimen fiel der Anstieg der betreuten Personen mit 2,8 Prozent oder 498 Pflegebedürftigen demgegenüber deutlich niedriger aus.

Die Mehrheit (64,6 Prozent) der Pflegebedürftigen war weiblich. Insgesamt 81,4 Prozent der pflegebedürftigen Personen waren 65 Jahre und älter, mehr als die Hälfte (50,8 Prozent) war über 80 Jahre alt.

23 699 Personen oder jeder dritte Pflegebedürftige bezog Pflegeleistungen aufgrund einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz. Diese liegt vor, wenn Personen infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankungen in der Ausführung der Aktivitäten des täglichen Lebens auf Dauer beeinträchtigt sind und deshalb regelmäßig und dauerhaft beaufsichtigt und betreut werden müssen. Seit dem 1. Januar 2013 haben Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf zusätzliche Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Von den 18 597 Pflegebedürftigen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen zeigten zwei Drittel bzw. 12 295 Personen eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Bei den Pflegebedürftigen, die in ihrer häuslichen Umgebung von ambulanten Pflegediensten (6 014 Personen) oder ausschließlich von Angehörigen (5 390) betreut wurden, war jeder Fünfte in seiner Alltagskompetenz deutlich eingeschränkt und auf dauerhafte Betreuung und Beaufsichtigung angewiesen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gabriele Kleinpeter, Telefon 0385 588-56422.