Zahl der ambulanten Operationen seit 2002 fast auf das 3-Fache gestiegen
Im Jahr 2009 wurden in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns 42 911 ambulante Operationen durchgeführt. Wie das Statistische Amt mitteilt, sind das 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr, aber fast 3 mal so viel wie zu Einführung der Erhebung im Jahr 2002. Auch die Zahl der vorstationären Behandlungen nahm stark zu (Anstieg auf das 2-Fache). Dagegen gingen die nachstationären Behandlungen im gleichen Zeitraum um mehr als ein Viertel (- 27,9 Prozent) zurück. Die Zahl der vollstationären Behandlungen hat sich kaum verändert (+ 1,2 Prozent gegenüber 2002). Allerdings verringerte sich die durchschnittliche Verweildauer von 8,1 Tagen im Jahr 2002 auf 7,6 Tage im Jahr 2009.
Im Jahr 2009 wurden in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns 42 911 ambulante Operationen nach § 115 b SGB V durchgeführt 1). Dies sind 1,8 Prozent (+ 777) mehr als im Vorjahr. Die deutliche Erhöhung seit 2002, dem Jahr der Einführung der Erhebung der ambulanten Operationen in der Krankenhausstatistik, erfolgte maßgeblich in den Jahren 2003 (+ 41,2 Prozent) und 2004 (+ 58,0 Prozent). Berücksichtigt sind hier alle ambulanten Operationen, die durch das Krankenhaus selbst, nicht jedoch von ermächtigten Ärzten, Beleg- oder Vertragsärzten im Krankenhaus durchgeführt wurden.
Ebenso wie bei den ambulanten Operationen ist es auch das Ziel der vor- und nachstationären Behandlungen, vollstationäre Krankenhausbehandlungen nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. zu verkürzen. Mit jährlichen Wachstumsraten von über 10 Prozent (Ausnahmen: 2008) führen die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern zunehmend mehr vorstationäre Behandlungen durch. Zwischen 2002 und 2009 steigerte sich deren Zahl um 176 Prozent auf 107 086. Im Vergleich zum Vorjahr wurde 2009 mit 11 435 vorstationären Behandlungen ein Plus von 12,0 Prozent erzielt.
Im Gegensatz dazu ist bei den nachstationären Behandlungen im Sieben-Jahres-Vergleich in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns ein Rückgang um 27,9 Prozent zu verzeichnen. Nach deutlichen Rückgängen in den Jahren 2003 und 2004 steigen deren Zahlen seit 2006 wieder stetig an. Im Vergleich zum Vorjahr stieg 2009 die Zahl der nachstationären Behandlungen um 4,3 Prozent auf 21 046 an.
Die Zahl der vollstationären Behandlungen in den Krankenhäusern ab 2002 war zunächst rückläufig, stieg seit 2005 aber wieder stetig an. Im Jahr 2009 wurden 401 142 Patientinnen und Patienten vollstationär versorgt. Dies sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahr und 1,2 Prozent mehr als 2002. Die durchschnittliche Verweildauer verringerte sich kontinuierlich von 8,1 Tagen im Jahr 2002 auf nur noch 7,6 Tage im Jahr 2009.
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1) Alle ambulant durchführbaren Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus werden nach § 115 b Sozialgesetzbuch (SGB) V in einem Katalog aufgelistet, der zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vertraglich vereinbart wird. Bei den nach § 115 a SGB V geregelten vor- und nachstationären Behandlungen handelt es sich um Krankenhausbehandlungen ohne Unterkunft und Verpflegung. Die vorstationäre Behandlung soll die Erforderlichkeit einer vollstationären Behandlung klären oder sie vorbereiten. Sie ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor Beginn einer stationären Behandlung begrenzt. Die nachstationäre Behandlung soll im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung den Behandlungserfolg sichern oder festigen und darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Jan Karpinski, Telefon 0385 588-56042.