Zensus 2011 in Mecklenburg-Vorpommern

Nr.100/2010  | 27.10.2010  | StatA MV  | Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2011 wird europaweit eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, der Zensus 2011, durchgeführt. Sie ist im Gegensatz zu früheren Volkszählungen, die letzten fanden 1981 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und 1987 auf dem Gebiet der BRD statt, keine Befragung aller Bürger des Landes. Mit dem Stichtag 9. Mai 2011 werden nunmehr zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl vorhandene Verwaltungsdaten zusammengeführt und mit den Ergebnissen einer Haushaltsstichprobe und einer Vollerhebung in Sonderbereichen (z. B. Studentenwohnheimen) ergänzt. Um umfangreiche Zensusdaten zu erhalten, wird auch eine Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus durchgeführt.

Die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wird auf herkömmlichem Weg in Form einer schriftlichen Zählung durchgeführt. Dies ist notwendig, da es in Deutschland kein Register gibt, das Gebäude mit Wohnraum flächendeckend erfasst. Sie wird daher die umfangreichste Erhebung beim Zensus 2011.
Allein in Mecklenburg-Vorpommern müssen dafür zirka 390 000 Eigentümer oder Verwalter von Gebäuden und Wohnungen schriftlich befragt werden.
Die Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die GWZ erfolgte entsprechend dem Zensusvorbereitungsgesetz 2011 vom 8. Dezember 2007 (§10) hauptsächlich durch Datenlieferungen der Grundsteuerstellen Mecklenburg-Vorpommerns.

Eine Aktualität und Vollständigkeit der Eigentümerangaben kann jedoch nicht uneingeschränkt vorausgesetzt werden. Aus diesem Grund wird das Statistische Amt, wie auch die übrigen Statistischen Ämter der Länder, in den nächsten Tagen eine Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung durchführen. Dabei wird ein Teil der für die GWZ recherchierten auskunftspflichtigen Personen angeschrieben.
Mittels eines Fragebogens werden die Zuständigkeit des Angeschriebenen sowie dessen Name und Anschrift, die Gebäudeanschrift sowie die Gebäude- und Wohnungsanzahl unter einer Anschrift geklärt. Die Fragen sollen innerhalb von 14 Tagen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Die erhobenen Angaben dienen dem Statistischen Amt zur Vorbereitung der Haupterhebung am 9. Mai 2011. So kann vermieden werden, dass Bürger angeschrieben werden, die z. B. nach dem Verkauf der Immobilie, nicht mehr zum Kreis der zu Befragenden gehören. Aufwendige Adressrecherchen können bereits im Vorfeld der Haupterhebung durchgeführt und damit z. B. der notwendige Nachversand reduziert werden. Des Weiteren kann durch das Statistische Amt die Möglichkeit der Online-Antwort zur Erfüllung der Auskunftspflicht vorbereitet werden.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung mit Stichtag 9. Mai 2011 werden u. a. Informationen zur Gebäudeart, zum Baujahr, zur Größe und Raumzahl, zur Ausstattung oder zur Nutzungsart (z. B. "vermietet" oder "leerstehend") erfragt.

Der Datenschutz beim Umgang mit allen Informationen ist beim Zensus von zentraler Bedeutung. Die persönlichen Daten der Bürger verlassen nicht den gesicherten Bereich der Statistischen Ämter, d. h. sie werden auch nicht an andere staatliche Behörden weitergegeben. Alle an der Organisation und Durchführung des Zensus beteiligten Personen werden auf das Statistikgeheimnis und den Datenschutz verpflichtet.

Weitere ausführliche Informationen zum Zensus 2011 in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.zensus2011.de.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Reinhard Jonas, Telefon 0385 4801-4900.