Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke in M-V 2024

Ein Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche kostete durchschnittlich 22.907 EUR

Nr.99/2025  | 29.10.2025  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 947 Kauffälle über 4.402 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche erfasst. Nach Mitteilung des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern blieben die Aufwendungen für den Flächenerwerb in der Landwirtschaft mit durchschnittlich 22.907 EUR knapp 8 Prozent unter dem Vorjahresniveau (24.809 EUR). 

Unter den Kauffällen befanden sich 506 Fälle für Ackerland mit einer veräußerten Fläche von 2.522 Hektar. Im Jahr 2024 betrug der Kaufwert für Ackerland 28.705 EUR je Hektar. Dabei stieg zwar die Anzahl der Kauffälle, aber die veräußerte Fläche, die Kaufsumme und der durchschnittliche Kaufwert sanken gegenüber dem Vorjahr. Für den Verkauf von Grünland wurden 255 Kauffälle mit einer Fläche von 637 Hektar erfasst. Der durchschnittliche Kaufwert lag bei 10.193 EUR pro Hektar.

Regionale Unterschiede traten deutlich hervor. Am günstigsten war der Eigentumswechsel in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Vorpommern-Greifwald. Mit 32.300 EUR je Hektar waren die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Landkreis Nordwestmecklenburg am teuersten. Gut 31 Prozent der Flächen wurden im Landkreis Rostock verkauft. Der Kaufwert je Hektar lag in diesem Landkreis mit 23.793 Hektar ebenfalls über dem Landesdurchschnitt.

Die meisten Veräußerungsfälle von landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden in 2024 im Landkreis Vorpommern-Greifswald gezählt. Wohingegen die wenigsten Fälle im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ermittelt wurden.

Methodischer Hinweis:
Die Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke umfasst alle Transaktionen von landwirtschaftlichen Grundstücken deren landwirtschaftlich genutzte Fläche eine Größe von mindestens 0,1 Hektar
(= 10 Ar = 1.000 Quadratmeter) aufweist. Ebenfalls erfasst werden Verkäufe von gewerblichen Betriebsgrundstücken im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes (BewG). Kauffälle, die außer landwirtschaftlich genutzten Flächen auch Flächen anderer Nutzungen bzw. Nutzungsteile oder anderer Vermögensarten umfassen, werden nur dann in die Statistik mit einbezogen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass vom Wert der Gegenleistung mehr als 90 Prozent auf die landwirtschaftliche Nutzung entfallen. Datenquelle sind in Mecklenburg-Vorpommern die Angaben der Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.

Weiterführende Informationen zum Thema Preise finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Gesamtwirtschaft-&-Umwelt/Preise/. Der Statistische Bericht "Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke 2023" (Kennziffer: M173 2024 00) kann kostenfrei im PDF- und XLSX-Format heruntergeladen werden. 

Weitere Auskünfte erteilt Frau Steffi Behlau, Telefon 0385 588-56410.