Weltstatistiktag 2025
Amtliche Statistik bietet verlässliche Daten für alle – Belastung durch Bürokratiekosten unter 1 Prozent
Warum brauchen wir eigentlich Statistiken? Zum Weltstatistiktag, der alle fünf Jahre am 20. Oktober begangen wird, beantwortet das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern (StatA MV) diese Frage mit einer Gegenfrage: Wie kann der Staat ohne faktenbasierte Daten die für unsere Gesellschaft notwendigen Infrastrukturen vorhalten bzw. schaffen? Wie können unternehmerische Entscheidungen getroffen und Weichen für ein demokratisches Miteinander der Gesellschaft gestellt werden? Wie bilde ich mir meine Meinung ohne Fakten? Wie gestalten wir alle unsere Zukunft?
In den statistischen Ämtern der Länder und des Bundes, aber auch EU-weit, wird eine Vielzahl von amtlichen Statistiken durchgeführt – jede einzelne aufgrund gesetzlicher Vorgaben, in denen genau regelt ist, was, wie und in welchem Turnus von wem erhoben wird. Anhand dieser qualitätsgesicherten und verlässlichen Daten können nicht nur die in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft verantwortlichen Personen Entscheidungen treffen. Auch für die Wissenschaft sind sie Grundlage bei der Bearbeitung von Forschungsfragen. Und nicht zuletzt dienen sie zur Information der Öffentlichkeit – also allen Bürgerinnen und Bürgern.
Dank an Auskunftgebende
Das StatA MV hat den gesetzlichen Auftrag, statistische Daten für Mecklenburg-Vorpommern zu erheben, aufzubereiten und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Dazu werden Daten genutzt, die in Verwaltungen schon vorhanden sind, z. B. bei der Bundesanstalt für Arbeit oder den Handwerkskammern. Es kann sein, dass diese nicht ausreichen oder sie nicht genutzt werden dürfen. Dann müssen zusätzlich Unternehmen, Betriebe, Behörden, Ämter, Gemeinden oder private Haushalte um Daten gebeten werden. Das StatA MV dankt allen, die Auskunft über ihre Daten geben. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft.
Wirtschaft und Statistiken
Amtliche statistische Daten sind eine wichtige Voraussetzung gerade für die Wirtschaftssteuerung, angefangen bei betriebswirtschaftlichen Planungen bis hin zu Standortentscheidungen von Unternehmen. Viele Bundesländer ergänzen die amtlich festgelegten Statistikpflichten daher durch eigene Landesstatistiken. Mecklenburg-Vorpommern verzichtet im Bereich Wirtschaftsstatistik auf Erhebungen, für die es keine gesetzlichen Grundlagen des Bundes oder der EU gibt. Das heißt, die Unternehmen im Land werden zurzeit durch keine zusätzlichen statistischen Auskunftspflichten belastet.
Entgegen immer wieder verbreiteter Behauptungen ist für die bestehenden Wirtschaftsstatistiken der Aufwand für Auskunftgebende in den vergangenen Jahren bundesweit zurückgegangen. Das zeigen das Belastungsbarometer und der Bürokratiekostenindex.
Das Belastungsbarometer zeichnet die Entwicklung der Belastung der Wirtschaft durch Statistikpflichten in der Verantwortung der Statistischen Ämter nach (Belastungsbarometer: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Erfuellungsaufwand/belastungsbarometer.html . Es weist seit seiner Einführung im Jahr 2006 deutlich reduzierte Belastungen aus: Insgesamt machen die Bürokratiekosten aus amtlichen Statistikpflichten weniger als 1 Prozent der gesamten Bürokratiekosten der Unternehmen aus bundesrechtlichen Informationspflichten aus.
Der Bürokratiekostenindex hat mit einem Indexwert von 95,93 im Jahr 2023 einen historischen Tiefststand erreicht. Der Bürokratiekostenindex misst bürokratische Belastungen von Unternehmen. Auch die „One in, one out“-Bilanz ("Bürokratiebremse") weist im Berichtszeitraum einen negativen Saldo aus: So wurden in den Jahren 2022 und 2023 die Unternehmen in Höhe von rund 2,3 Milliarden EUR entlastet. Weitere Informationen dazu stellt das Statistische Bundesamt zur Verfügung unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Methoden/Downloads/jahresbericht-bessere-rechtsetzung.html?templateQueryString=Digitalisierung.
Nutzen für die Wirtschaft
Dass die Unternehmen selbst von den Wirtschaftsstatistiken einen Nutzen haben, belegen die Anfragen von Unternehmen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Beim Auskunftsdienst des StatA MV wurde im Jahr 2024 etwa jede vierte Datenanfrage zur Wirtschaftsstatistik von Unternehmen gestellt.
Mit den verlässlichen und regelmäßigen Veröffentlichungen auf ihren Internetseiten decken die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder überwiegend den über die Jahre bekannt gewordene Informationsbedarf an Daten aus der Wirtschaftsstatistik. Hier veröffentlichte Daten und Informationen stehen gemäß gesetzlichem Auftrag des Statistischen Verbundes jeder Person und damit auch jedem Unternehmen zum kostenlosen Abruf zur Verfügung.
Auskunfts- und Informationsdienst des Statistischen Amtes
Wir als Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern laden jede Bürgerin und jeden Bürger ein, sich über unser Datenangebot zu informieren und Daten abzurufen. Und wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.
Hier finden Sie unser Datenangebot und alle Informationen zum Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern: https://www.laiv-mv.de/Statistik/.
Einen Gesamtüberblick über die wichtigsten Daten über Mecklenburg-Vorpommern bietet das digitale Statistische Jahrbuch 2025: https://www.laiv-mv.de/Statistik/Ver%C3%B6ffentlichungen/Jahrbuecher/. Sein kleinerer Ableger, das Statistische Taschenbuch 2025, kann kostenfrei per E-Mail an statistik.vertrieb@statistik-mv.de bestellt werden.
Beim Auskunfts- und Beratungsdienst erreichen Sie
Daniela Doll-Enderle unter Telefon: 0385 588-56712 oder per E-Mail: statistik.auskunft@statistik-mv.de.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen die Pressestelle Rede und Antwort:
Michaela Ludmann, Telefon: 0385 588-56045, E-Mail: statistik.presse@statistik-mv.de.
Zudem haben wir noch einen wichtigen Hinweis für Sie:
Aus technischen Gründen stellen wir Ende Oktober unseren Newsletter-Service um. Wenn Sie (weiter) über die aktuellen Veröffentlichungen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern informiert werden möchten, senden Sie uns bitte eine kurze Mitteilung über den Link https://www.laiv-mv.de/Statistik/Ver%C3%B6ffentlichungen/Newsletter%E2%80%93Service/ und bestätigen unsere Rückmeldung anschließend.