Weniger Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Jahr 2009 erforderlich

Nr.79/2010  | 30.07.2010  | StatA MV  | Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 911 Kinder und Jugendliche, die in einer akuten Krisen- oder Gefährdungssituation Hilfe benötigten, von den Jugendämtern in Obhut genommen. Nach Angaben des Statistischen Amtes waren das 61 Fälle oder 6 Prozent weniger als 2008.

Jede zweite Schutzmaßnahme (459 Fälle) wurde wegen dringender Gefahr von Kindern und Jugendlichen durch soziale Dienste, Jugendämter oder Polizei und Ordnungsbehörden ausgelöst. 208 Minderjährigen (23 Prozent) wurde auf eigenen Wunsch Obhut gewährt. Hinweise von Eltern oder Nachbarn und Verwandten waren in 186 Fällen (20 Prozent) Anlass für die Einleitung vorläufiger Schutzmaßnahmen.

Die betroffenen Mädchen und Jungen waren überwiegend jünger als 14 Jahre (53 Prozent). Kinder und Jugendliche dieses Alters wurden 2009 weniger unter Schutz des Jugendamtes gestellt als im Jahr zuvor (- 13 Prozent). Besonders deutlich ging die Zahl der Inobhutnahmen bei den 3- bis unter 9-Jährigen zurück (- 23 Prozent). Demgegenüber sind mehr 14- bis 18-Jährige (+ 3 Prozent) als 2008 in Obhut genommen worden.

Eine Hauptursache für das Auslösen von akuten Notsituationen, die zur Inobhutnahme führten, war die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils. Davon waren Mädchen und Jungen aller Altersgruppen betroffen, besonders aber die 14- bis unter 16-Jährigen. An zweiter Stelle rangierten Beziehungsprobleme der Minderjährigen. Diese Schwierigkeiten traten bei Mädchen (62 Prozent), insbesondere in der Pubertät, häufiger als bei Jungen auf. Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen war ein weiterer Hauptgrund für die Einleitung von vorübergehenden Schutzmaßnahmen. Vor allem jüngere Kinder bis 6 Jahre wurden aufgrund von Vernachlässigung in Obhut genommen.

Gut jeder dritte Minderjährige (35 Prozent) lebte vor der Inobhutnahme bei einem alleinerziehenden Elternteil und weitere 24 Prozent bei einem Elternteil mit neuem Ehe-/Partner. Ebenfalls 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen wohnten zum Zeitpunkt der Einleitung der Schutzmaßnahme mit den Eltern zusammen.

Nahezu die Hälfte der Inobhutnahmen (47 Prozent) endete mit der Rückkehr des Kindes oder Jugendlichen zu den Eltern/Erziehungsberechtigten. In 29 Prozent der Fälle wurden im Ergebnis der Schutzmaßnahme durch das Jugendamt erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Gabriele Kleinpeter, Telefon 0385 4801-4718.