Bürokratieabbau in Mecklenburg-Vorpommern
Bodennutzungshaupterhebung entfällt für rund 3.500 landwirtschaftliche Betriebe
Da die Bodennutzungshaupterhebung 2025 erstmalig ausschließlich auf Basis von Verwaltungsdaten durchgeführt wird, entfällt die Berichtspflicht für diese Erhebung für rund 3.500 landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mitteilt, werden die Daten über die Anbauverhältnisse der landwirtschaftlichen Betriebe erstmals ausschließlich sekundärstatistisch erhoben. Bislang waren die Betriebe im Rahmen der jährlichen Bodennutzungshaupterhebung aufgefordert, Auskunft zu geben über die Nutzung der Gesamtflächen nach Hauptnutzungs- und Kulturarten und des Anbaus auf dem Ackerland nach Nutzungszweck, Kultur- und Pflanzenarten. Aufgrund der wegfallenden Berichtspflichten trägt die Neuerung zu einer Entlastung der Betriebe und zum Bürokratieabbau bei.
Um die Bodennutzungshaupterhebung zu modernisieren, war eine Novelle des Agrarstatistikgesetzes (AgrStatG) geplant. Hierfür hatte die amtliche Agrarstatistik des Bundes und der Länder vorgeschlagen, ausschließlich Daten des sogenannten Gemeinsamen Antrags (InVeKoS-Antrag) der Agrarverwaltung, einem Verwaltungs- und Kontrollsystem für die Europäische Union, zu nutzen. Wegen der vorgezogenen Neuwahlen für den Deutschen Bundestag wurde die Novelle allerdings nicht mehr rechtzeitig verabschiedet. Die damit einhergehende stärkere regionale Ausrichtung der Statistik konnte daher noch nicht realisiert werden. Setzt eine neue Bundesregierung die Novelle des Agrarstatistikgesetzes wie ursprünglich angedacht um, werden Daten zu den Anbauverhältnissen auf dem Ackerland sowie bei Dauerkulturen künftig bis auf Kreisebene zur Verfügung stehen.
Damit zur diesjährigen Bodennutzungshaupterhebung komplett auf Befragungen verzichtet werden kann, werden stichprobenartig InVeKoS-Daten ausgewertet. Damit ist die neukonzipierte Bodennutzungshaupterhebung nach der Abschaffung der Rinderzählung und der Forststrukturerhebung bereits die dritte große Entastung von amtlichen Statistikpflichten im Agrarbereich.
Weiterführende Informationen zum Thema Land- & Forstwirtschaft, Fischerei finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zahlen-und-Fakten/Wirtschaftsbereiche/Land-&-Forstwirtschaft-Fischerei/.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Steffi Behlau, Telefon 0385 588-56410.