Elterngeld

Väteranteil in Mecklenburg-Vorpommern 2022 auf 25,2 Prozent gestiegen

Nr.37/2023  | 16.05.2023  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

2022 planten Männer in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich mit 3,5 Monaten Elterngeldbezug, bei Frauen lag die durchschnittliche Bezugsdauer in unserem Land dagegen bei 13,4 Monaten. Obwohl der Väteranteil 2022 gestiegen war, bekamen weniger Väter in Mecklenburg-Vorpommern Elterngeld als 2021: 2022 haben insgesamt 26 729 Personen in M-V Elterngeld erhalten, das waren 208 Väter und 1 493 Mütter weniger als im Jahr zuvor. 2021 waren es dementsprechend 28 430 Elterngeldempfänger darunter 6 930 Männer. 

Wie das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern anlässlich des an Christi Himmelfahrt ebenfalls am 18. Mai begangenen sogenannten Herren- oder Vatertages mitteilt, erhöhte sich jedoch der Väteranteil beim Elterngeld von 24,4 Prozent im Jahr 2021 auf 25,2 Prozent im Jahr 2022. Zum Vergleich: Bundesweit lag der Väteranteil 2022 bei 26,1 Prozent. Der Väteranteil gibt den Anteil der Männer an allen Elterngeldbeziehern und -bezieherinnen wieder. Er würde also genau 50 Prozent betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde. 

Insgesamt bekamen 2022 rund 20 007 Frauen in Mecklenburg-Vorpommern Elterngeld. Dies ist zwar ein Rückgang von mehr als 6 Prozent zum Vorjahr, allerdings erhielten in M-V im Jahr 2022 immer noch mehr als dreimal so viele Frauen Elterngeld wie Männer.

Die höchsten Väteranteile unter den Kreisen und kreisfreien Städten im Land gab es 2022 wie in den drei Jahren zuvor in Rostock mit 29,2 Prozent, gefolgt von Nordwestmecklenburg (26,2 Prozent) und Schwerin (25,5 Prozent). Die niedrigsten Väteranteile wiesen die Landkreise Vorpommern-Rügen (22,7 Prozent) und Mecklenburgische Seenplatte (22,8 Prozent) auf. 

Elterngeld ist eine Geldleistung des Staates, die Eltern in den ersten Lebensmonaten des neugeborenen Kindes in Anspruch nehmen können. Es wird gezahlt, wenn Eltern weniger oder gar nicht erwerbstätig sind, um sich selbst um die Betreuung des Kindes zu kümmern. Grundlage der vorliegenden Auswertung zum Elterngeld sind die Ergebnisse der Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Bei den hier verwendeten Daten wurde sowohl das Basiselterngeld als auch das Elterngeld Plus einbezogen. 

Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Die Bezugsdauer kann sich hierdurch verlängern, da aus einem Basiselterngeldmonat zwei Elterngeld Plus-Monate werden. Wenn beide Elternteile gleichzeitig vier Monate lang jeweils zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche arbeiten, wird zusätzlich ein Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten pro Elternteil gewährt. 

Weiterführende Informationen zum Thema Elterngeld finden Sie im Statistikportal.de/elterngeld. Dort zeigen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erstmals regionale Unterschiede des Elterngeldbezugs und des Väteranteils in interaktiven Karten und Grafiken. 

Weitere Auskünfte erteilt Frau Daniela Doll-Enderle, Telefon 0385 588-56712.