Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018

Weniger als ein Prozent der Einkommensmillionäre lebt in Mecklenburg-Vorpommern

Nr.69/2022  | 27.07.2022  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Von den im Jahr 2018 in Deutschland gezählten 26 256 Einkommensmillionären hatten 177 ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Die meisten von ihnen lebten im Landkreis Rostock (31). In der Landeshauptstadt Schwerin waren es nur acht Einkommensmillionäre, also Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Einkünften von mindestens einer Million EUR. Damit lebten 2018 in Mecklenburg-Vorpommern weniger als ein Prozent (0,7 Prozent) aller Einkommensmillionäre Deutschlands. 

Während die Mehrheit der Steuerpflichtigen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Einkünfte überwiegend aus nichtselbstständiger Arbeit erzielten, waren bei den Einkommensmillionären Einkünfte aus Gewerbebetrieben die Haupteinkunftsart. 

In Deutschland wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der mit zunehmendem Einkommen steigt. 2018 wurden Einkommen ab 260 533 EUR (bei gemeinsam Veranlagten ab 521 066 EUR) mit 45 Prozent
– dem sogenannten Reichensteuersatz – besteuert. Dieser Steuersatz fand in Mecklenburg-Vorpommern bei 1 144 Steuerpflichtigen Anwendung (Deutschland: 112 359 Steuerpflichtige). Auf sie entfielen 3,6 Prozent der gesamten Einkünfte im Land (Deutschland: 6,6 Prozent) und 8,6 Prozent der Steuersumme (Deutschland: 13,4 Prozent). 

Im Jahr 2018 erzielten die 758 053 Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen Mecklenburg-Vorpommerns positive Gesamtbeträge aller Einkünfte von 25,6 Milliarden EUR, auf die 3,8 Milliarden EUR Steuern festgesetzt wurden (Deutschland: 1 777,3 Milliarden EUR Einkünfte; 318,3 Milliarden EUR Steuern). Für Mecklenburg-Vorpommern ergab das einen durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte von 33 737 EUR pro Steuerpflichtigen. Zusammen veranlagte Personen werden dabei als ein Steuerpflichtiger gezählt. 

Für die dargestellten Ergebnisse wurde die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2018 ausgewertet. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa vier Jahre nach Ende des Veranlagungs­jahres verfügbar. 

Weitere Auskünfte erteilen Frau Heidi Knothe, Telefon 0385 588-56432 oder Frau Judith Pichner, Telefon 0385 588-56667.