13,4 Prozent der Menschen im Land waren 2019 armutsgefährdet

Armutsgefährdung insgesamt leicht gesunken, aber bei jungen Menschen erheblich angestiegen

Nr.13/2021  | 26.03.2021  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im Jahr 2019 verfügten 13,4 Prozent der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern über weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung und galten damit als armutsgefährdet. Wie das Statistische Amt weiter mitteilt, lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2011 mit 13,7 Prozent insgesamt geringfügig höher. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren im Land ist das Armutsrisiko mit einer Quote von 32,8 Prozent besonders hoch. Die Armutsgefährdung junger Menschen dieser Altersgruppe ist bis 2019 gegenüber 2011 um 9,6 Prozentpunkte deutlich gestiegen.

Nach den Ergebnissen des Mikrozensus sind junge Frauen (18 bis unter 25 Jahre: 33,7 Prozent) etwas stärker als junge Männer (32,0 Prozent) armutsgefährdet.

Auch bei den älteren Menschen ab 65 Jahren hat das Armutsrisiko zugenommen, bis 2019 gegenüber 2011 um 2,7 Prozentpunkte. Mit einer Armutsgefährdungsquote von 8,3 Prozent sind Ältere aber unterdurchschnittlich betroffen.

Bestimmte Lebenssituationen gehen mit einem erhöhten Armutsrisiko einher. So sind vor allem Alleinerziehende (2019: 37,5 Prozent), Alleinlebende (Einpersonenhaushalte: 26,9 Prozent) und Paare mit drei und mehr Kindern (20,5 Prozent) von relativer Einkommensarmut bedroht.2019 lebten 58,0 Prozent der Erwerbslosen von weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung. Geringqualifizierte (37,3 Prozent) haben ein wesentlich höheres Armutsrisiko als qualifizierte (14,2 Prozent) und hochqualifizierte Personen (5,9 Prozent).

Hinweis:
Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung der relativen Einkommensarmut und wird ‑ entsprechend dem EU-Standard ‑ definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in der jeweiligen Region beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Den Berechnungen liegt die Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung zugrunde.Als armutsgefährdet gilt somit eine Person, wenn sie in einem Haushalt lebt, dessen Nettoeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt. In Mecklenburg-Vorpommern lag die Armutsgefährdungsschwelle im Jahr 2019 für einen Einpersonenhaushalt bei 937 EUR, für Haushalte mit zwei Erwachsenen bei 1 406 EUR, für Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem Kind im Alter von unter 14 Jahren bei 1 687 EUR und für Alleinerziehende mit einem Kind im Alter von unter 14 Jahren bei 1 219 EUR.

Detaillierte Ergebnisse, Erläuterungen und Hinweise auf Datenangebote der amtlichen Statistik zu diesem Thema enthält der soeben veröffentlichte Statistische Bericht „Entwicklung der Armutsgefährdung (Mikrozensus) in Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2019“ mit der Kennziffer A153S 2019 00. Der Bericht kann kostenfrei im Internet unter Statistik (laiv-mv.de) in der Rubrik „Publikationen; Statistische Berichte; A Bevölkerung, Gesundheitswesen, Gebiet, Erwerbstätigkeit; A I Bevölkerungsstand“ heruntergeladen werden.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Birgit Weiß, Telefon 0385 588-56421.