Einwohner verfügten 2018 über ein Einkommen von durchschnittlich 19 470 EUR

Nr.16/2020  | 06.08.2020  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern verfügte 2018 durchschnittlich jeder Einwohner über 19 470 EUR Einkommen für Konsum und Sparen, im deutschen Durchschnitt waren es dagegen 22 899 EUR. Das ergibt sich aus den jetzt vorgelegten Berechnungen zum verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck des Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, dem auch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern angehört.

Das verfügbare Einkommen je Einwohner spiegelt die monetäre Situation der privaten Haushalte einer Region wider. Es ist dabei nicht identisch mit der Kaufkraft, bei der regionale Preisunterschiede zu berücksichtigen wären. Es darf auch nicht mit den Nettolöhnen und -gehältern der Arbeitnehmer verwechselt werden, weil es u. a. die Renten und Pensionen mit einschließt. Im Jahr 2018 standen im gesamtdeutschen Durchschnitt je Einwohner 22 899 EUR an Einkommen für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung. In Mecklenburg-Vorpommern waren es nur 19 470 EUR je Einwohner, 3 429 EUR weniger als im Bundesdurchschnitt. Zugleich war dies auch der niedrigste Wert aller Länder. Im Jahr 2018 erreichte die Angleichung an den Bundesdurchschnitt somit 85,0 Prozent (2017: 85,1 Prozent).

Das verfügbare Einkommen ergibt sich aus dem Primäreinkommen über Einkommenstransfers insbesondere mit geleisteten Steuern und Sozialbeiträgen sowie empfangenen sozialen Leistungen. 2018 betrug das insgesamt verfügbare Einkommen der privaten Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck in Mecklenburg-Vorpommern 31 354 Millionen EUR.

An Nettosozialbeiträgen wurden von den privaten Haushalten des Landes 2018 insgesamt 10 653 Millionen EUR und an Einkommen- und Vermögensteuern 4 065 Millionen EUR gezahlt. An den von den privaten Haushalten insgesamt empfangenen monetären Sozialleistungen (12 918 Millionen EUR) hatten die Leistungen für Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe einen Anteil von 11,3 Prozent (Deutschland: 12,1 Prozent) und die Leistungen für Alters- und Hinterbliebenenversorgung einen Anteil von 66,0 Prozent (Deutschland: 63,6 Prozent).

Weitere Auskünfte gibt Frau Dr. Margit Herrmann, Telefon 0385 588-56041.