INSPIRE-Umsetzung in M-V

Die Umsetzung der INSPIRE-Anforderungen erfolgt in M-V durch verschiedene Stellen, insbesondere durch Landesbehörden und kommunale Behörden. Für die technische Umsetzung und Bereitstellung werden dabei auch IT-Dienstleister in Anspruch genommen.
Durch die Koordinierungsstelle für Geoinformationswesen wird der Aufbau und Betrieb von interoperablen Geodatendiensten in M-V koordiniert. Dafür werden Beratungen und fachliche Unterstützung für die betroffenen Stellen angeboten. 
Mit den Regelungen des Teil 2 – Geodateninfrastruktur – des GeoVermG M-V werden alle Behörden in Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet die entsprechenden INSPIRE-Vorgaben umzusetzen.

1. Schritt: Identifizierung

Der erste Schritt auf dem Weg zu INSPIRE ist die Identifizierung der betroffenen Daten. Das bedeutet, dass jede Stelle ihre Daten dahingehend überprüfen muss, ob es sich um Geodaten handelt und ob diese von INSPIRE betroffen sind. Bei der Identifizierung helfen zum Beispiel folgende Fragen:

Liegen die Geodaten digital vor? Beziehen sie sich auf das Hoheitsgebiet M-V? Können sie einem der 34 INSPIRE-Themen zugeordnet werden? 

Weitere Hinweise zur Identifizierung gibt es in der Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten für geodatenhaltende Stellen

Eine Übersicht über die betroffenen Datensätze nach Einschätzung von Fachministerkonferenzen bzw. Fachgremien finden Sie im Wiki der GDI-DE.

2. Schritt: Metadaten erfassen

Der zweite Schritt besteht darin, die Geodaten mit Metadaten zu beschreiben. Dadurch wird der Nutzer in die Lage versetzt, nach Informationen zu den Daten zu suchen und diese aufzufinden.

Weitere Informationen zu Metadaten und deren Erfassung finden Sie im Menü Metadaten.

3. Schritt: Geowebdienste bereitstellen

Im dritten Schritt geht es darum, die Geodaten über Darstellungs- und Downloaddienste zugänglich zu machen.

Die Bereitstellung von Darstellungs- und Downloaddiensten erfolgt in der Regel dezentral durch die geodatenhaltenden Stellen selbst bzw. in deren Auftrag.

Für die Bereitstellung von Darstellungs- und Downloaddiensten wurde eine Handlungsempfehlung des Arbeitskreises Geodienste der GDI-DE herausgegeben, die beschreibt, wie die Anforderungen von INSPIRE in der GDI-DE umgesetzt werden.

Weitere Informationen zu Geowebdiensten erhalten Sie hier.

4. Schritt: Transformation in das INSPIRE-Datenmodell

Um eine deutschland- und europaweite gemeinsame Nutzung der Daten zu ermöglichen, müssen die Geodaten im vierten Schritt in einheitliche Formate überführt und über die entsprechenden INSPIRE-Dienste (Darstellungs- und Downloaddienst) zugänglich gemacht werden.

Bei der Verwendung von einheitlichen Datenmodellen und der interoperablen Bereitstellung müssen die Anforderungen aus der Verordnung zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten (Interoperabilitätsverordnung) erfüllt werden. Dabei sind unter anderem die Geodatensätze in das durch die Verordnung vorgegebene Format zu transformieren.

Für die Umsetzung der Anforderungen aus der Interoperabilitätsverordnung sind insbesondere die zugehörigen Technischen Richtlinien (Technical Guidance/ Datenspezifikationen) relevant, die unter anderem die Datenmodelle für die INSPIRE-Themen definieren.
Einen einfachen Zugang zu den Datenspezifikationen bietet die Anwendung "Interactive Data Specifications", die von der Europäischen Kommission bereitgestellt wird.
Hier haben Sie unter anderem die Möglichkeit, die für Ihren Geodatensatz relevanten Themen und Objekte zu ermitteln. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch in der Handlungsempfehlung „Bereitstellung von Geodaten für INSPIRE“.

5. Schritt: Qualitätsprüfung

Um zu überprüfen, ob die umfangreichen und komplexen INSPIRE-Anforderungen erfüllt werden, stehen verschiedene Werkzeuge zur Qualitätsprüfung bereit. Es wird empfohlen, diese nicht nur bei der erstmaligen Erstellung, sondern regelmäßig einzusetzen, um die Geodaten, Metadaten und Geowebdienste zu überprüfen. 

Eine Übersicht über die verfügbaren Werkzeuge finden Sie im Wiki der GDI-DE.

Weitere Informationen zur INSPIRE-Umsetzung und Hinweise aus der Praxis finden Sie im Bereich INSPIRE-Umsetzung der Wiki GDI-DE.

FAQs zur INSPIRE-Umsetzung, Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

Hilfreiche Links zu umfangreichen Dokumentationen, Hinweise zur technischen Umsetzung inklusive Umsetzungsanweisungen und Zugang zu Fachnetzwerken:

GDI-DE INSPIRE

GDI-DE Wiki

Steckbriefe

Namensräume

Ein Namensraum ist der Geltungsbereich eines Namens, in welchem der Name nur ein einziges Mal vorkommt und damit eindeutig ist. Die Kombination von Namensraum und Name bildet eine Einheit und ergibt z.B. einen Objekt-Identifikator.

Namensräume werden benötigt um verschiedenartige Objekte unterscheidbar zu machen, beispielsweise Metadatensätze, Regionalschlüssel oder auch „echte“ Daten-Objekte, z. B. INSPIRE-Features zu verschiedenen Themen.

Nach den INSPIRE-Anforderungen sind sämtliche Geoobjekte mit einer eindeutigen INSPIRE-ID zu versehen. Hintergrund ist, dass jedes Geoobjekt eindeutig referenziert (und verlinkt) werden soll. Um Mehrdeutigkeiten unter den ressortbezogenen Datensätzen auszuschließen, muss für jeden spezifischen Bereich ein Namensraum definiert werden. Nur so ist gewährleistet, dass eine ID nicht mehrfach in den verschiedenen Zuständigkeiten der Ressorts auftritt.

Für die Bildung von Namensräumen existieren in der GDI-DE Konventionen. Der allgemeine Namensraum für M-V lautet: https://registry.gdi-de.org/id/de.mv/

Unterhalb der Namensräume der Länder können weitere Unternamensräume vergeben und registriert werden. In M-V ist die weitere Aufteilung nach Zuständigkeit und Themen vorgesehen.

Namensräume werden im Namensraumregister der GDI-DE registriert. Verantwortlich für den "Einstiegs-Namensraum" und die Einrichtung der groben Untergliederung für M-V ist die KGeo als GDI-Kontaktstelle. Die weitere Untergliederung und die Beantragung von konkreten Namensräumen erfolgt durch die geodatenhaltenden Stellen. Diese müssen dafür im Organisationen-Register der GDI-DE registriert sein.

Schritte für die Namensraum-Beantragung:

1. Registrierung und Anmeldung in der GDI-DE-Registry unter https://registry.gdi-de.org/
Wählen Sie Ihre Organisation aus oder schlagen Sie sie für eine Aufnahme vor. Als übergeordnete Organisation (Control Body) ist anzugeben:
Koordinierungsstelle der GDI-MV (KGeo)

2. Namensraum beantragen
Einreichen eines Antrages (Proposal) zum Anlegen eines eigenen Unter-Namensraumes im Menü unter Namensraum-Register

3. Genehmigung des Antrages durch Control Body abwarten

Codelisten

Codelisten sind ein wichtiger Bestandteil der INSPIRE-Datenspezifikationen und tragen wesentlich zur Interoperabilität bei. Im Allgemeinen enthält eine Codeliste mehrere Begriffe, deren Definitionen allgemein anerkannt und verstanden werden. INSPIRE-Codelisten werden üblicherweise in Codelistenregistern geführt und verwaltet, sodass sowohl Endbenutzer als auch Clientanwendungen problemlos auf Codelistenwerte als Referenz zugreifen können. In INSPIRE verwendete Codelisten finden sich im INSPIRE-Codelistenregister sowie in der GDI-DE Registry für Deutschland.

Im Codelisten-Register der GDI-DE Registry können Datenanbieter die zu einem Geodatensatz zugehörigen Codelisten veröffentlichen und dem Nutzer zugänglich machen. Das Codelisten-Register dient der Wiederverwendung aber auch der Harmonisierung dieser Sachverhalte.

Sie möchten eine neue Codeliste veröffentlichen? Sie haben einen Änderungsvorschlag für eine Codeliste? Oder Sie benötigen mehr Informationen?

Im GDI-DE Wiki finden Sie ausführliche Informationen und Anleitungen zu diesem Thema:

 

Kontakt

Hausanschrift
Landesamt für innere Verwaltung
Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
-Koordinierungsstelle für Geoinformationswesen-
Lübecker Straße 289
19059 Schwerin
Telefon: 0385-588 56342
Telefax: 0385-509 56030

Publikationen und Dokumente

Publikationen

INSPIRE-Themenübersicht (mit den englischen Titeln und Kürzeln)
INSPIRE-Themenübersicht (mit den englischen Titeln und Kürzeln)

In den Anhängen der INSPIRE-Richtlinie festgelegte Themen:

Geodaten in Kommunen

Leitfaden zur Betroffenheit und Pflichten der Kommunen im Rahmen der Europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE)

GeoLab.MV

LAiV & Gorodenkoff-stock.adobe.com

Das GeoPortal für Schüler:innen & Lehrer:innen

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