INSPIRE

INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) © LAiV Details anzeigen

INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE)

INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) © LAiV
INSPIRE und die Verwaltung von Geodateninfrastrukturen © LAiV Details anzeigen

INSPIRE und die Verwaltung von Geodateninfrastrukturen

INSPIRE und die Verwaltung von Geodateninfrastrukturen © LAiV

INfrastructure for SPatial InfoRmation in Europe (INSPIRE) ist das Vorhaben der Europäischen Union (EU) zur Schaffung einer gemeinsamen Geodateninfrastruktur in Europa. Damit soll die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa erleichtert werden, insbesondere um gemeinschaftliche umweltpolitische Entscheidungen zu unterstützen.
INSPIRE stützt sich auf die von den Mitgliedstaaten eingerichteten und verwalteten Geodateninfrastrukturen. Das bedeutet, dass die Geodaten, Metadaten und Geowebdienste der Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommerns (GDI-MV) ein wichtiger Beitrag für INSPIRE sind.
INSPIRE nützt allen GDI-Nutzern: der Verwaltung, der Wirtschaft, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wissenschaft. Denn durch INSPIRE werden Barrieren bei der Nutzung von Geodaten beseitigt und Transparenz geschaffen. Im Ergebnis sind aktuelle Geodaten öffentlich zugänglich und können dadurch einfacher gefunden sowie miteinander kombiniert werden.
INSPIRE verpflichtet alle Stellen in Deutschland, die im öffentlichen Auftrag handeln. Sie müssen ihre vorhandenen Geodaten, die den INSPIRE-Themen zugeordnet werden können, zugänglich machen.
Es gibt 34 INSPIRE-Themen (§ 9 GeoVermG M-V):

Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Nummer 4)

1. Koordinatenreferenzsysteme

Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums.

2. Geografische Gittersysteme

Harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen.

3. Geografische Bezeichnungen

Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.

4. Verwaltungseinheiten

Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.

5. Adressen

Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl.

6. Flurstücke oder Grundstücke

Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.

7. Verkehrsnetze

Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt; dies umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen und das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nummer 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L 228 vom 28.9.1996, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1) geändert worden ist und künftige Überarbeitungen dieser Entscheidung.

8. Gewässernetz

Elemente des Gewässernetzes einschließlich Meeresgebiete und aller sonstigen Wasserkörper und hiermit verbundener Teilsysteme, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete; gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), die durch die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG (ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1) geändert worden ist und in Form von Netzen.

9. Schutzgebiete

Gebiete, die im Rahmen des internationalen und des gemeinschaftlichen Rechts sowie des Rechts der Mitgliedstaaten ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.

Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Nummer 4)

1. Höhe

Digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Wasserflächen inklusive Tiefenmessung bei Gewässern und Mächtigkeit bei Eisflächen sowie Uferlinien; (Geländemodelle).

2. Bodenbedeckung

Physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher (naturnaher) Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper.

3. Orthofotografie

Georeferenzierte Bilddaten der Erdoberfläche von satelliten- oder luftfahrzeuggestützten Sensoren.

4. Geologie

Geologische Beschreibung anhand von Zusammensetzung und Struktur des Untergrundes; dies umfasst auch Grundgebirgs- und Sedimentgesteine, Lockersedimente, Grundwasserleiter und -stauer und Geomorphologie, Störungen und anderes.

Anlage 3 (zu § 9 Absatz 1 Nummer 4)

1. Statistische Einheiten

Einheiten für die Verbreitung oder Verwendung statistischer Daten.

2. Gebäude

Geografischer Standort von Gebäuden.

3. Boden

Beschreibung von Boden und Unterboden anhand von Tiefe, Textur, Struktur und Gehalt an Teilchen sowie organischem Material, Steinigkeit, Erosion, gegebenenfalls durchschnittliches Gefälle und erwartete Wasserspeicherkapazität.

4. Bodennutzung

Beschreibung von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und geplanten künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks, wie zum Beispiel Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete.

5. Gesundheit und Sicherheit

Geografische Verteilung verstärkt auftretender pathologischer Befunde (Allergien, Krebserkrankungen, Erkrankungen der Atemwege usw.), Informationen über Auswirkungen auf die Gesundheit (Biomarker, Rückgang der Fruchtbarkeit, Epidemien) oder auf das Wohlbefinden (Ermüdung, Stress usw.) der Menschen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Luftverschmutzung, Chemikalien, Abbau der Ozonschicht, Lärm usw.) oder in mittelbarem Zusammenhang mit der Umweltqualität (Nahrung, genetisch veränderte Organismen usw.).

6. Ver- und Entsorgungswirtschaft und staatliche Dienste

Versorgungseinrichtungen wie Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungseinrichtungen wie Abwasser- und Abfallentsorgung; staatliche Verwaltungs- und Sozialdienste wie öffentliche Verwaltung, Katastrophenschutz, Schulen und Krankenhäuser.

7. Umweltüberwachung

Standort und Betrieb von Umweltüberwachungseinrichtungen einschließlich Beobachtung und Messung von Schadstoffen, des Zustands von Umweltmedien und anderen Parametern des Ökosystems, wie zum Beispiel Artenvielfalt, ökologischer Zustand der Vegetation durch oder im Auftrag von öffentlichen Behörden.

8. Produktions- und Industrieanlagen

Standorte für industrielle Produktion einschließlich durch die Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 257 vom 10.10.1996, S. 6), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 1) geändert worden ist erfasste Anlagen und Einrichtungen zur Wasserentnahme sowie Bergbau und Lagerstandorte.

9. Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen

Landwirtschaftliche Anlagen und Produktionsstätten einschließlich Bewässerungssysteme, Gewächshäuser und Ställe.

10. Verteilung der Bevölkerung - Demografie

Geografische Verteilung der Bevölkerung einschließlich Bevölkerungsmerkmale und Tätigkeitsebenen, zusammengefasst nach Gitter, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

11. Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten

Auf internationaler, europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene bewirtschaftete, geregelte oder zu Zwecken der Berichterstattung herangezogene Gebiete. Dazu zählen Deponien, Trinkwasserschutzgebiete, nitratempfindliche Gebiete, geregelte Fahrwasser auf Binnen- und Seewasserstraßen, Gebiete für die Abfallverklappung, Lärmschutzgebiete, für Exploration und Bergbau ausgewiesene Gebiete, Flussgebietseinheiten, entsprechende Berichterstattungseinheiten und Gebiete des Küstenzonenmanagements.

12. Gebiete mit naturbedingten Risiken

Gefährdete Gebiete, eingestuft nach naturbedingten Risiken (sämtliche atmosphärischen, hydrologischen, seismischen, vulkanischen Phänomene sowie Naturfeuer, die aufgrund ihres örtlichen Auftretens sowie ihrer Schwere und Häufigkeit signifikante Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können), zum Beispiel Überschwemmungen, Erdrutsche und Bodensenkungen, Lawinen, Waldbrände, Erdbeben oder Vulkanausbrüche.

13. Atmosphärische Bedingungen

Physikalische Bedingungen in der Atmosphäre. Dazu zählen Geodaten auf der Grundlage von Messungen, Modellen oder einer Kombination aus beiden sowie Angabe der Messstandorte.

14. Meteorologisch-geografische Kennwerte

Witterungsbedingungen und deren Messung; Niederschlag, Temperatur, Gesamtverdunstung (Evapotranspiration), Windgeschwindigkeit und Windrichtung.

15. Ozeanografisch-geografische Kennwerte

Physikalische Bedingungen der Ozeane, wie zum Beispiel Strömungsverhältnisse, Salinität und Wellenhöhe.

16. Meeresregionen

Physikalische Bedingungen von Meeren und salzhaltigen Gewässern, aufgeteilt nach Regionen und Teilregionen mit gemeinsamen Merkmalen.

17. Biogeografische Regionen

Gebiete mit relativ homogenen ökologischen Bedingungen und gemeinsamen Merkmalen.

18. Lebensräume und Biotope

Geografische Gebiete mit spezifischen ökologischen Bedingungen, Prozessen, Strukturen und (lebensunterstützenden) Funktionen als physische Grundlage für dort lebende Organismen; dies umfasst auch durch geografische, abiotische und biotische Merkmale gekennzeichnete natürliche oder naturnahe terrestrische und aquatische Gebiete.

19. Verteilung der Arten

Geografische Verteilung des Auftretens von Tier- und Pflanzenarten, zusammengefasst in Gittern, Region, Verwaltungseinheit oder sonstigen analytischen Einheiten.

20. Energiequellen

Energiequellen, wie zum Beispiel Kohlenwasserstofflagerstätten, Wasserkraft, Bioenergie, Sonnen- und Windenergie, gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Energiequelle.

21. Mineralische Bodenschätze

Mineralische Rohstofflagerstätten, wie zum Beispiel Metallerze, Industrieminerale, gegebenenfalls mit Tiefen- bzw. Höhenangaben zur Ausdehnung der Lagerstätten

Diese Anlagen setzen Anhang I, II und III der INSPIRE-Richtlinie in Landesrecht um.

Kontakt

Hausanschrift
Landesamt für innere Verwaltung
Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
-Koordinierungsstelle für Geoinformationswesen-
Lübecker Straße 289
19059 Schwerin
Telefon: 0385-588 56342
Telefax: 0385-509 56030

Publikationen und Dokumente

Publikationen

INSPIRE-Themenübersicht (mit den englischen Titeln und Kürzeln)
INSPIRE-Themenübersicht (mit den englischen Titeln und Kürzeln)

In den Anhängen der INSPIRE-Richtlinie festgelegte Themen:

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