Kriegsgräber, verwaiste jüdische Friedhöfe

Kriegsgräber, verwaiste jüdische Friedhöfe

Gedenkstätte Fünfeichen © LAiVDetails anzeigen
Gedenkstätte Fünfeichen © LAiV

Gedenkstätte
Fünfeichen

Gedenkstätte
Fünfeichen

Das LAiV nimmt die Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge und der Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe in Mecklenburg-Vorpommern wahr.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in Verbindung mit der Gräbergesetz-Zuständigkeitslandesverordnung und dem Erlass des Innenministeriums zur Übertragung von Aufgaben aus dem Innenministerium auf das Landesamt für innere Verwaltung vom 22.07.2010.

Die auf dem Ge­biet der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land lie­gen­den Grä­ber der Op­fer von Krieg und Ge­walt­herr­schaft bleiben be­ste­hen (dau­erndes Ru­he­recht).

Damit soll den Op­fern von Krieg und Ge­walt­herr­schaft in be­son­de­rer Wei­se ge­dacht und für zu­künf­ti­ge Ge­ne­ra­tio­nen die Er­in­ne­rung an die schreck­li­chen Fol­gen von Krieg und Ge­walt­herr­schaft wachgehal­ten werden.

Aufgaben des LAiV:

Sowjetischer Ehrenfriedhof Parchim © LAiVDetails anzeigen
Sowjetischer Ehrenfriedhof Parchim © LAiV

Sowjetischer Ehrenfriedhof
Parchim

Sowjetischer Ehrenfriedhof
Parchim

  • Zuweisung von Bundesmitteln zur Erhaltung (Anlegung, Instandsetzung und Pflege) der Gräber an die Landkreise
  • Festsetzung und Zahlung der Ruherechtsentschädigung
  • Zustimmung zu Verlegungen
  • Anordnung der Ausbettung und Identifizierung namentlich unbekannter Toter
  • Entscheidungen über Instandsetzungsanträge der kommunalen Körperschaften, die über die laufenden Pflegemaßnahmen hinausgehen.

Kriegsgrabanlage Kühlungsborn © LAiVDetails anzeigen
Kriegsgrabanlage Kühlungsborn © LAiV

Soldatengräber auf dem kirchlichen Friedhof Kühlungsborn

Soldatengräber auf dem kirchlichen Friedhof Kühlungsborn

Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sichert das dauernde Ruherecht für die Toten beider Weltkriege auf dem Gebiet Deutschlands.
Zukünftige Generationen sollen damit an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft erinnert werden.
In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich 602 Friedhöfe/ Begräbnisstätten in denen 76.000 Kriegstote und Opfer von Gewaltherrschaft in Einzel- und Sammelgräbern ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Die größte Kriegsgräberanlage ist der Golm (ca. 23.000 Tote) auf der Insel Usedom.

Zur Pflege und Instandsetzung dieser Gräber stellt der Bund dem Land jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese Mittel weist das LAiV den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflegepauschale und für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen zu.

Die staatliche Gräberfürsorge wird u. a. durch das Wirken des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Kassel, der auch in Mecklenburg-Vorpommern einen Landesverband unterhält, unterstützt.

Aufgabe nach dem GräbergesetzAufgabenträger
Feststellung der in ihrem Gebiet liegenden Gräber kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden
Aufstellung, Aktualisierung der Gräberlisten und deren Vorlage beim LAiV kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden
Erteilung von Auskünften kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden
Zuweisung von Bundesmitteln, Kostenerstattungen LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Erstattung von Verwaltungsausgaben an Kommunen für die Aufgabenwahrnehmung LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Erhaltung (Anlegung, Instandsetzung und Pflege) der Gräber kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden, soweit nicht über vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. vorgenommen
Prüfung der Durchführung regelmäßiger Erhaltungsmaßnahmen durch die Ämter, amtsfreien Gemeinden der Landkreise und durch die Kreisfreien Städte Landkreise, Kreisfreie Städte
Festsetzung und Zahlung der Ruherechtsentschädigung LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Ankäufe von Grundstücken LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Zustimmung zu Verlegungen LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Anordnung der Ausbettung und Identifizierung namentlich unbekannter Toter LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Entscheidungen über Instandsetzungsanträge die über die laufenden Pflegemaßnahmen hinausgehen LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung

Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe

Landesrabbiner Wolff © LAiVDetails anzeigen
Landesrabbiner Wolff © LAiV

Landesrabbiner W. Wolff
2014 in Hagenow

Landesrabbiner W. Wolff
2014 in Hagenow

Jüdische Friedhöfe sind vielerorts die letzten Zeugen einer zerstörten Welt. 
Im Gedenken an diese Zeit haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern den Vertrag über die gewährleistete Stellung der korporierten Religionsgemeinschaft im freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat geschlossen. Dieser Vertrag trat am 15. Oktober 1996 in Kraft. Darin verpflichtet sich die Landesregierung, Zuschüsse für die Erhaltung und Pflege derjenigen jüdischen Friedhöfe oder Teile von ihnen zu gewähren, die nach den religiösen Vorschriften nicht mehr belegt werden können. Die Kosten für die 44 verwaisten jüdischen Friedhöfe werden hälftig durch den Bund und durch das Land getragen. Die Verwendung der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden.

§   RECHTSVORSCHRIFTEN

GESETZ
Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz)
VERWALTUNGSVORSCHRIFT
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz (GräbVwV)
VERORDNUNG
Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gräbergesetz (Gräbergesetz-Zuständigkeitslandesverordnung - GräberGZustLVO M-V)

Kontakt

Hausanschrift
Landesamt für innere Verwaltung
Abteilung Beschaffung, Dienstleistungen
Lübecker Str. 289
19059 Schwerin
Gabriele Kusserow
Telefon: 0385-588 56371
Dirk Schoppenhauer
Telefon: 0385-588 56289

Wehrmachtsnachweise

Deutsche Dienststelle (WASt) Die Auskunfts­stelle für Wehrmachtsna..

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Volksbund

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfür­sorge e. V.

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