Kriegsgräber, verwaiste jüdische Friedhöfe
Kriegsgräber, verwaiste jüdische Friedhöfe
Das LAiV nimmt die Angelegenheiten der Kriegsgräberfürsorge und der Pflege der verwaisten jüdischen Friedhöfe in Mecklenburg-Vorpommern wahr.
Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in Verbindung mit der Gräbergesetz-Zuständigkeitslandesverordnung und dem Erlass des Innenministeriums zur Übertragung von Aufgaben aus dem Innenministerium auf das Landesamt für innere Verwaltung vom 22.07.2010.
Die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben bestehen (dauerndes Ruherecht).
Damit soll den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft in besonderer Weise gedacht und für zukünftige Generationen die Erinnerung an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft wachgehalten werden.
Aufgaben des LAiV:
- Zuweisung von Bundesmitteln zur Erhaltung (Anlegung, Instandsetzung und Pflege) der Gräber an die Landkreise
- Festsetzung und Zahlung der Ruherechtsentschädigung
- Zustimmung zu Verlegungen
- Anordnung der Ausbettung und Identifizierung namentlich unbekannter Toter
- Entscheidungen über Instandsetzungsanträge der kommunalen Körperschaften, die über die laufenden Pflegemaßnahmen hinausgehen.
Soldatengräber auf dem kirchlichen Friedhof Kühlungsborn
Soldatengräber auf dem kirchlichen Friedhof Kühlungsborn
Das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sichert das dauernde Ruherecht für die Toten beider Weltkriege auf dem Gebiet Deutschlands.
Zukünftige Generationen sollen damit an die schrecklichen Folgen von Krieg und Gewaltherrschaft erinnert werden.
In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich 602 Friedhöfe/ Begräbnisstätten in denen 76.000 Kriegstote und Opfer von Gewaltherrschaft in Einzel- und Sammelgräbern ihre letzte Ruhestätte gefunden haben. Die größte Kriegsgräberanlage ist der Golm (ca. 23.000 Tote) auf der Insel Usedom.
Zur Pflege und Instandsetzung dieser Gräber stellt der Bund dem Land jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese Mittel weist das LAiV den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflegepauschale und für notwendige Instandsetzungsmaßnahmen zu.
Die staatliche Gräberfürsorge wird u. a. durch das Wirken des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. Kassel, der auch in Mecklenburg-Vorpommern einen Landesverband unterhält, unterstützt.
Aufgabe nach dem Gräbergesetz | Aufgabenträger |
---|---|
Feststellung der in ihrem Gebiet liegenden Gräber | kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden |
Aufstellung, Aktualisierung der Gräberlisten und deren Vorlage beim LAiV | kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden |
Erteilung von Auskünften | kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden |
Zuweisung von Bundesmitteln, Kostenerstattungen | LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung |
Erstattung von Verwaltungsausgaben an Kommunen für die Aufgabenwahrnehmung | LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung |
Erhaltung (Anlegung, Instandsetzung und Pflege) der Gräber | kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden, soweit nicht über vertragliche Vereinbarung zwischen dem Land und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. vorgenommen |
Prüfung der Durchführung regelmäßiger Erhaltungsmaßnahmen durch die Ämter, amtsfreien Gemeinden der Landkreise und durch die Kreisfreien Städte | Landkreise, Kreisfreie Städte |
Festsetzung und Zahlung der Ruherechtsentschädigung | LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung |
Ankäufe von Grundstücken | LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung |
Zustimmung zu Verlegungen | LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung |
Anordnung der Ausbettung und Identifizierung namentlich unbekannter Toter | LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung |
Entscheidungen über Instandsetzungsanträge die über die laufenden Pflegemaßnahmen hinausgehen | LAiV für das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung |
Pflege verwaister jüdischer Friedhöfe
Jüdische Friedhöfe sind vielerorts die letzten Zeugen einer zerstörten Welt.
Im Gedenken an diese Zeit haben das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern den Vertrag über die gewährleistete Stellung der korporierten Religionsgemeinschaft im freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat geschlossen. Dieser Vertrag trat am 15. Oktober 1996 in Kraft. Darin verpflichtet sich die Landesregierung, Zuschüsse für die Erhaltung und Pflege derjenigen jüdischen Friedhöfe oder Teile von ihnen zu gewähren, die nach den religiösen Vorschriften nicht mehr belegt werden können. Die Kosten für die 44 verwaisten jüdischen Friedhöfe werden hälftig durch den Bund und durch das Land getragen. Die Verwendung der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt in enger Abstimmung mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden.