OB-Wahl in Rostock

Landeswahlausschuss bestätigt Entscheidung des Gemeindewahlausschusses

Nr.02/2022  | 06.10.2022  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung M-V

Der Landeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 6. Oktober 2022 die Beschwerde des Einzelbewerbers Stefan Treichel gegen die Nichtzulassung seines Wahlvorschlags zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zurückgewiesen.

Weitere Auskünfte erteilt Frau Kerstin Lambrecht, Telefon 0385 588-56044.