Bundestagswahl und Landtagswahl 2021

„Wählen Sie mit, Ihre Stimme zählt!“ - Aufruf der Landeswahlleiterin

Nr.24/2021  | 23.09.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke ruft alle Wahlberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern auf, am 26. September 2021 ihr Recht wählen zu gehen, wahrzunehmen. 

Durch die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen üben Bürgerinnen und Bürger die Staatsgewalt aus. So sieht es das Grundgesetz in Artikel 3 vor. „Wer mitbestimmen will, was um ihn herum passiert, muss sich beteiligen“, erklärte die Landeswahlleiterin. „Wer sich nicht beteiligt, verschenkt seine Stimmen und verstärkt das Ergebnis, das aus den abgegebenen Stimmen resultiert,“ ergänzte Gudrun Beneicke. 

Wahlen sind für eine funktionierende Demokratie unerlässlich. „Daher bitte ich alle Wahlberechtigten, am Wahlsonntag ihre Stimme abzugeben,“ appellierte die Landeswahlleiterin. Jede einzelne Stimme könne etwas bewirken, sie müsse nur im Wahllokal oder per Briefwahl abgegeben werden. Abgeordnete im Parlament wüssten nur dann, was die Wähler von ihnen erwarteten, wenn die Wähler ihr Wahlrecht auch ausüben. 

„Es wird immer wieder unterschätzt, was eine einzelne Stimme bewirken kann“, sagte Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke. Hauchdünne Mehrheiten, das knappe (Nicht-)Erreichen der sogenannten 5-Prozent-Klausel oder der Losentscheid bei Stimmengleichheit für Direktkandidaten bei der Landtagswahl – dies seien Beispiele, die zeigten, wie wichtig jede Stimmabgabe bei Wahlen sei. „Sie können eine Menge erreichen, aber dafür müssen Sie Ihre Stimme auch in die Waagschale werfen“, erläuterte die Landeswahlleiterin. „Dazu bedarf es nur weniger Dinge: Die Wahlbenachrichtigung, einen amtlichen Lichtbildausweis, eine Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) und wer dran denkt, darf auch gerne einen eigenen Kugelschreiber mitbringen“, ergänzte sie.

Wer kurzfristig noch Briefwahl beantragen möchte, kann die Unterlagen noch bis Freitag, den 24. September 2021, 18 Uhr bei seiner Wohnortgemeinde beantragen. Für eine Zustellung per Post reicht es in diesen Fällen allerdings nicht mehr, daher müssen Wahlberechtigte ihre Unterlagen bei der Gemeinde selbst abholen oder direkt vor Ort wählen. Gerade in besonderen Eilfällen (z. B. plötzliche Erkrankung, Quarantänefall) kann die Briefwahl noch – durch entsprechend Bevollmächtigte – am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.

Wichtig für die Wähler, die ihre bereits beantragten Briefwahlunterlagen bisher nicht erhalten haben: „Fragen Sie bitte umgehend bei Ihrer Wohnortgemeinde nach. Ist Ihnen der beantragte Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bisher nicht zugegangen, besteht nur bis Freitag, 24. September 2021, 18 Uhr, die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein zu erteilen“, erklärte die Landeswahlleiterin. Der nicht zugegangene Wahlschein wird in diesen Fällen für ungültig erklärt.

Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 26. September 2021 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle eingegangen sein. Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke: „Aufgrund des hohen Briefwahlaufkommens, das ich erwarte, sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag, 23. September 2021, mit der Post abgeschickt werden. Es wurde zwar eine Last-Minute-Leerung der Briefkästen zu den regulären Leerungszeiten am Sonnabend veranlasst; wer jedoch sichergehen will, sendet seinen Wahlbrief möglichst früh ab.“