Bundestagswahl und Landtagswahl 2021

Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen der Gemeindebehörden

Nr.20/2021  | 15.09.2021  | LWL MV  | LAiV - Landeswahlleitung Mecklenburg-Vorpommern

Die verbundenen Wahlbekanntmachungen zur Bundestagswahl und zur Landtagswahl 2021 werden spätestens am 20. September 2021 von den Gemeindebehörden veröffentlicht. Die Bekanntgabe findet in ortsüblicher Weise statt, das heißt, als öffentlicher Aushang, als Veröffentlichung im Amtsblatt, im Internet, in Zeitungen oder in anderer geeigneter Form. 

Zum Wahltag am 26. September 2021 werden die verbundenen Wahlbekanntmachungen am und im Wahllokal zudem gut sichtbar ausgehängt. 

Eine Wahlbekanntmachung ist eine amtliche Veröffentlichung zur Durchführung einer Wahl und informiert über die Wahlmodalitäten. Zudem verweist sie auf die Strafbarkeit des Wählens durch Unbefugte oder der Verfälschung von Wahlergebnissen. 

Sie enthält wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler, wie zum Beispiel: 

  • Beginn und Ende der Wahlhandlung,
  • die Tragepflicht eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal,
  • Angaben über Anzahl und Erreichbarkeit der Wahllokale (einschließlich Hinweis über die Barrierefreiheit) sowie Ort und Zeitpunkt des Zusammentritts der Briefwahlvorstände,
  • Hinweise für Urnenwähler, dass sie nur in dem in ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind, ihre Stimme abgeben können,
  • dass Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheines sind, auch in jedem anderen Wahllokal des betreffenden Wahlkreises oder mittels Briefwahl wählen können,
  • Angaben über den Aufbau der amtlichen Stimmzettel mit den Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten,
  • Hinweise zur Abgabe der Erststimme für den Bewerber eines Kreiswahlvorschlages und der Zweitstimme für die Landesliste einer Partei sowie
  • dass die Wahlhandlung und die anschließende Ermittlung des Wahlergebnisses in den Urnen- und Briefwahlbezirken öffentlich sind. 

Neben den Wahlbekanntmachungen werden auch die Stimmzettel als Muster ausgehängt.