Allgemeine Hinweise

Gebietsstand
Alle Angaben in diesem Statistischen Jahrbuch beziehen sich bis zum 31. Juli 1992 auf das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach den im Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 festgelegten Grenzen. Dem – infolge eines Gebietsaustausches – ab 1. August 1992 veränderten Gebietsstand liegt das Gesetz über den Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze zugrunde. Der Gebietsstand wurde beruhend auf dem Gesetz über den Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die Umgliederung der Gemeinden im ehemaligen Amt Neuhaus und anderer Gebiete nach Niedersachsen vom 24. Juni 1993 erneut verändert. Die Angaben ab dem 1. August 1992 beziehen sich auf den jeweiligen Gebietsstand. Auf das gesamte Jahr 1992 bzw. 1993 bezogene Summen- oder Durchschnittsangaben beziehen sich im Allgemeinen anteilig auf den jeweiligen Gebietsstand.

Verwaltungsgliederung
Die Darstellung nach Kreisen erfolgt in der ab 4. September 2011 gemäß dem Landkreisneuordnungsgesetz vom 12. Juli 2010 geltenden Kreisstruktur (2 kreisfreie Städte: Rostock, Schwerin und 6 Landkreise: Mecklenburgische Seenplatte, Landkreis Rostock, Vorpommern-Rügen, Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald, Ludwigslust-Parchim).

Quellen
Die Angaben für Mecklenburg-Vorpommern beruhen im Allgemeinen auf den Erhebungen des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern (bis 31. Dezember 2005: Landesamtes) bzw. der früheren Statistischen Bezirksämter Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. Andere Quellen werden kenntlich gemacht.

Klassifikationen, Systematiken 
Die fachliche Gliederung der Tabellen erfolgt überwiegend nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Externer Link auf die Website des Statistischen Bundesamtes

Andere Klassifikationen bzw. Systematiken sind entsprechend kenntlich gemacht.


Auf- und Abrundungen
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zur Endsumme ergeben. 

Gliederungen
Aufgliederung: Enthält alle Teilmengen und wird mit "davon" gekennzeichnet. 
Ausgliederung: Enthält nicht alle Teilmengen und wird mit "darunter" gekennzeichnet. Enthält eine Ausgliederung Teilmengen, welche verschiedenen Gliederungen der Gesamtheit entstammen und somit nicht summierbar sind, wird sie mit "und zwar" gekennzeichnet.
Sofern aus Aufbau und Wortlaut von Tabellenkopf und Vorspalte eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Auf- bzw. Ausgliederung handelt, wurde auf die Wörter "davon" und "darunter" verzichtet.
Geht die Zugehörigkeit nicht eindeutig hervor, wird sie durch Auslassungspunkte (…) gekennzeichnet.


Zeichenerklärungen
-    Nichts vorhanden
0   Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts
.    Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten
...  Zahl lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor
x   Aussage nicht sinnvoll oder Fragestellung nicht zutreffend
/    Keine Angabe, da Zahlenwert nicht ausreichend genau oder nicht repräsentativ
( )  Zahl hat eingeschränkte Aussagefähigkeit