Unsere Aufgaben
Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern ist für die Durchführung von Bundes- und Landesstatistiken sowie für statistische Erhebungen im Sinne der amtlichen Statistik zuständig. Grundlage sind das Bundes- und das Landesstatistikgesetz, die unmittelbar auf geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft basieren.
Ohne Gesetz keine Statistik: Bundesstatistikgesetz Landesstatistikgesetz
Aufgaben der amtlichen Statistik
Die Aufgabe der heutigen amtlichen Statistik in Deutschland besteht darin, die für die Willensbildung in einer demokratischen Gesellschaft notwendigen statistischen Informationen über Zustand und Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft, öffentlichem Sektor und Umwelt laufend bereitzustellen.
Diese Informationen sollen in die Entscheidungsgrundlagen der Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft einfließen, der Wissenschaft den „Rohstoff“ für die empirische Forschung liefern und die Bürgerinnen und Bürger über die wirtschaftliche und soziale Lage im Lande informieren.
100 Gründe für die amtliche Statistik
Ausführliche Informationen zur amtlichen Statistik
Über 150 Jahre amtliche Statistik
Die Anfänge der Statistik als Volkszählungen lassen sich weit in die Geschichte zurückverfolgen. Das Wort "Statistik" selbst ist 1672 zum ersten Mal gedruckt worden. Die Statistik mit der Bedeutung des Sammelns und Auswertens von Daten hat sich in den Jahrzehnten danach bis ins 19. und 20. Jahrhundert hinein zur heutigen Statistik entwickelt.
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