Zur Verbesserung der Tourismusstatistik müssen nun auch Zwangsgeldbescheide erlassen werden

Nr.16/2019  | 18.06.2019  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Im Zuge eines Projektes zur Datenkonsolidierung in der Beherbergungsstatistik für Mecklenburg-Vorpommern wurden zahlreiche neue berichtspflichtige Personen zur Auskunftspflicht für die Monatserhebung im Tourismus herangezogen. Der Erfolg dieser Datenkonsolidierung hängt aber im Wesentlichen von der Bereitschaft der Auskunftspflichtigen ab, ihre Angaben zeitnah dem Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern zu melden. Leider kommen einige Betriebe oder Vermittler im Tourismus dieser gesetzlichen Auskunftspflicht nicht nach. 

Für den Fall, dass Auskünfte unvollständig, nicht wahrheitsgemäß, nicht fristgerecht oder nicht formgerecht erfolgen, wird bereits im Heranziehungsbescheid die Festsetzung eines Zwangsgeldes vorgesehen. 

Die Festsetzung von Zwangsgeldern ist ein notwendiges Mittel der langfristigen Qualitätssicherung. Dadurch sollen säumige Meldepflichtige zur Abgabe ordnungsgemäßer Auskünfte bewegt werden, um die Quote und die Qualität der Touristikdaten dauerhaft zu sichern. 

Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern plant ab dem Berichtsjahr 2019 den Erlass von Zwangsgeldfestsetzungsbescheiden für Inhaberinnen und Inhaber sowie Leiterinnen und Leiter von Beherbergungsbetrieben, die der Pflicht zur ordnungsgemäßen Abgabe ihrer Auskünfte nicht nachkommen. Die ersten Zwangsgeldfestsetzungsbescheide werden in diesem Monat versandt. Die Auskunftspflichtigen können die Durchsetzung dieser Zwangsmaßnahme verhindern, indem sie umgehend ihrer Auskunftspflicht nachkommen

Weitere Auskünfte gibt Herr Thomas Hilgemann, Telefon 0385 588-56043.