Zensus 2022

Erhebungsbeauftragte für die Wiederholungsbefragung gesucht

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Nr.75/2022  | 09.08.2022  | StatA MV  | LAiV - Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern

Die Haushaltsbefragungen sind zum Großteil abgeschlossen. Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Angaben in der Haushaltebefragung bereits gemacht haben. In einigen Regionen des Landes werden jedoch nach wie vor Befragungen durchgeführt. Außerdem findet seit Anfang Juli die Wiederholungsbefragung statt. Dabei werden rund vier Prozent der bereits in der Haushaltsstichprobe befragten Einwohnerinnen und Einwohner nochmals interviewt. 

Seit Anfang Juli kündigen sich bei rund 12 200 Bürgerinnen und Bürgern Mecklenburg-Vorpommerns, die bereits im Rahmen der Haushaltsstichprobe befragt wurden, ein zweites Mal Erhebungsbeauftragte des Zensus 2022 an. Es werden nur wenige Eckdaten wie z. B. Name, Vorname, Geburtsdaten und Geschlecht erhoben. Die Erhebungsbeauftragten, die das Interview durchführen, sind nicht dieselben wie bei der Haushaltsstichprobe.

Wie schon bei der Haushaltsbefragung erhalten die Bürgerinnen und Bürger an den ausgewählten Anschriften vorab eine schriftliche Terminankündigung. Auch für diese Befragung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht und die Möglichkeit, entweder die Fragen direkt den Erhebungsbeauftragten zu beantworten oder die Angaben online unter www.zensus2022.de zu übermitteln. Es ist aber auch möglich, sich einen Papier-Fragebogen aushändigen zu lassen, um ihn selbst auszufüllen. 

Für die Durchführung der Befragungen werden nach wie vor Erhebungsbeauftragte benötigt. Besonders in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald suchen die Erhebungsstellen Bürgerinnen und Bürger, die sie bei der Durchführung der Haushaltebefragungen sowie der Wiederholungsbefragung unterstützen.

Falls Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, beachten Sie hierfür die Veröffentlichungen und Bewerbungsmöglichkeiten Ihrer örtlichen Erhebungsstelle auf den Internetseiten der Landkreise und kreisfreien Städte, in Aushängen oder in den Printmedien. Oder bewerben Sie sich über das Kontaktformular auf der Internetseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern unter: https://www.laiv-mv.de/Statistik/Zensus/Zensus-2022/Erhebungsstellen/ Für die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r beim Zensus 2022 wird eine steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt.

Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lewerentz, zensus2022@statistik-mv.de.

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