Hinweis zu Bodenrichtwerten und zu Daten des Liegenschaftskatasters für die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
17.05.2022 // In den letzten Tagen wurden durch die Finanzverwaltung allen Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz in Mecklenburg-Vorpommern Informationsschreiben zur Erklärungsabgabe für die Erhebung der Grundsteuer versendet.
Für die Bereitstellung der für die Steuererklärung erforderlichen Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 01.01.2022 sowie der Daten des Liegenschaftskatasters wird durch die Finanzverwaltung ein Online-Portal eingerichtet. Beabsichtigt ist, dieses Online-Portal mit den für die Grundsteuer erforderlichen Angaben auf den Stichtag 01.01.2022 im Mai spätestens jedoch im Juni 2022 freizuschalten. Der Zugang und die Nutzung des Portals sind kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Das Portal befindet sich noch im Aufbau, kann aber bereits erreicht werden unter
https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/.
Über die Eingabe der Lagedaten (Flurstück oder Adresse) gelangt der Eigentümer zu seinem Flurstück und kann sich zu diesem die für das Grundvermögen bzw. das land- und forstwirtschaftliche Vermögen die für die Erklärung zur Grundsteuer erforderlichen Daten anzeigen lassen.
Bitte nutzen Sie die im Online-Portal angezeigten Bodenrichtwerte und Daten des Liegenschaftskatasters erst nach Wegfall des Warnhinweises zum gegenwärtigen Portalaufbau. Die in der Aufbauphase des Online-Portals verwendeten Daten beziehen sich unter Umständen nicht auf den Stichtag 01.01.2022 und sind somit steuerrechtlich nicht relevant!
Bitte sehen Sie auch von Anrufen und Rückfragen bei den Vermessungs- und Geoinformationsbehörden („Katasterämter, Landesamt für innere Verwaltung“) ab, da diese zu Fragen der Grundsteuer keine Auskunft geben können.
Die Finanzverwaltung stellt über das Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern umfangreiche Informationen zur Grundsteuer bereit. Das Steuerportal kann erreicht werden unter
https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/.