Zentrale Ausländerbehörde
Das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) ist im Rahmen der ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften für alle
aufenthaltsbeendenden und sonstigen allgemeinen ausländerrechtlichen Maßnahmen gegenüber Ausländern zuständig,
die in der Aufnahmeeinrichtung des Landes wohnen oder dort zu wohnen verpflichtet sind. Darüber hinaus ist
das AMF landesweit für die Durchführung der Abschiebungen ehemaliger Asylbewerber und illegaler Ausländer zuständig.
Gelegentlich wird das AMF in Amtshilfe für die Kommunen bei Abschiebungen sonstiger Ausländer tätig
(z.B. Haftfälle).
Des Weiteren nimmt das AMF vermehrt Aufgaben der Passersatzbeschaffung wahr. Von zunehmender Bedeutung ist dabei
die Organisation von Sammelvorführungen vor ausländische Vertretungen. Es bestehen immer mehr ausländische
Vertretungen darauf, nur noch mit einem Ansprechpartner je Bundesland zusammenzuarbeiten. Gegenwärtig sind
Passersatzbeschaffungsmaßnahmen für die Länder Afghanistan, Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien
und Herzegowina, Ghana, Montenegro, Russische Förderation, Serbien, Türkei und Vietnam beim AMF zentralisiert.
Ferner koordiniert und organisiert das AMF die Vorführungen für Herkunftsländer, die bei der
Bundesspolizeidirektion teilzentralisiert bearbeitet werden, insbesondere zu den Botschaften der Staaten Benin,
Guinea, Liberia, Mauretanien, Nigeria und Togo.
Im Übrigen besteht eine enge Zusammenarbeit mit den für die Durchführung der Abschiebungen zuständigen
Polizeidienststellen des Landes, der Justizvollzugsanstalt Bützow und den Dienststellen der
Bundespolizei.
Die kommunalen Ausländerbehörden werden in einer Vielzahl von Einzelfällen bei der Passersatzbeschaffung, bei der
Ermittlung von Abschiebungswegen, bei der Organisierung der freiwilligen Rückkehr, bei Stellung und Begründung von
Haftanträgen sowie in ausländer-rechtlichen Fragen durch Mitarbeiter der zentralen Ausländerbehörde beraten und
unterstützt.