Soziales
Im Vordergrund steht die Betreuung der ausländischen Flüchtlinge. Diese umfaßt das Eingehen auf die individuelle
Lebenssituation, die persönliche Zuwendung und die unterstützende Beratung.
Darüberhinaus erhalten die Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (
AsylbLG). Hierzu gehören insbesondere Unterkunft, Verpflegung, Versorgung mit ausreichender Bekleidung und
Hygieneartikeln, medizinische Betreuung und die Auszahlung eines monatlichen Geldbetrages zur Deckung persönlicher
Bedürfnisse des täglichen Lebens.
Die regelmäßige Auszahlung des Geldbetrages und die abschließende Entscheidung, ob der Umfang einer medizinischen
Behandlung im Sinne des AsylbLG notwendig ist, erfolgt durch Mitarbeiter des Sozialdienstes im Amt für
Migration und Flüchtlingsangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern (AMF).
Die weiteren Leistungen für die Bewohner der Aufnahmeeinrichtung werden durch Mitarbeiter von externen
Dienstleistungsunternehmen erbracht, die den Betrieb der Einrichtung im Auftrag und unter Aufsicht des AMF
sicherstellen.