Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg
Seit Oktober 2006 arbeiten das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburg) bei der
Aufnahme von Flüchtlingen zusammen. Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung nutzt Hamburg die
Aufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst für die vorübergehende Unterbringung der eigenen Flüchtlinge mit.
Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge erfolgt durch das AMF und seine vertraglich gebundenen
Dienstleistungsunternehmen. Hierzu zählen vornehmlich die Betreuung und die Verpflegung mit drei Mahlzeiten
täglich aber auch die Versorgung mit Bekleidung und Hygieneartikeln, die Gewährung von Taschengeld, die
Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten, Beratung, Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung, die Mitnutzung der
vorhandenen medizinischen Ambulanz einschließlich der Durchführung ärztlicher Untersuchungen sowie das Waschen
der persönlichen Kleidung der Ausländer. Für diese Leistungen erstattet Hamburg die entstehenden Kosten auf der
Grundlage von Tagessätzen. Alle hoheitlichen Maßnahmen des Ausländer- und Ausländersozialrechts werden
ausschließlich von Hamburg wahrgenommen.
Neben vielfältigen Vorteilen bietet die Zusammenarbeit insbesondere für Hamburg aber auch für
Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Einsparmöglichkeiten.