Entgelte für Digitale Orthophotos (DOP)
Allgemeines zu Entgelten
Bei der Bereitstellung geotopographischer Daten werden erhoben:
Faktoren für Mehrplatzlizenzen
| Anzahl der Arbeitsplätze beim Lizenznehmer | Faktor |
|---|---|
| von 1 bis 5 | 1,0 |
| von 6 bis 20 |
1,5 |
| von 21 bis 100 | 2,0 |
| über 100 | 2,5 |
Entgelte1) für Digitale Orthophotos (DOP)
Für DOP-Daten werden für die interne Nutzung an bis zu fünf Arbeitsplätzen bei Bereitstellung im Abgabestandard folgende Bereitstellungsentgelte erhoben.
| Digitale Orthophotos | DOP20 | DOP40 oder geringere Bodenauflösung |
|---|---|---|
|
Flächenstaffel Landschaftsfläche [km²] |
Entgelt pro km² in € | |
| bis einschließlich 500 | 9,00 | 6,00 |
|
über 500 bis 5.000 |
4,50 | 3,00 |
|
über 5.000 bis 25.000 |
2,25 | 1,50 |
| über 25.000 | 1,125 | 0,75 |
| ggf. Datenaufbereitungsentgelt2) | nach Aufwand | |
1) Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 50,00 €. Liegt der Bestellwert unter 50,00 €, wird der Mindestbestellwert in Rechnung gestellt.
2) Sonderleistungen für Datenaufbereitung sind nicht im Entgelt enthalten und werden gesondert als Datenaufbereitungsentgelt in Rechnung gestellt.
Dazu zählen z. B.
Analoge Reproduktionen
Digitale Orthophotos sind auch als analoge Reproduktionen auf Fotopapier (hochglanz/seidenmatt) erhältlich. Die Entgelte sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
| Entgelte für analoge Reproduktionen von DOP (Auszug) schwarzweiß oder farbig1) | |
|---|---|
|
Formatklasse (Beispielformat) | Entgelt pro Datei in € |
|
bis 0,053 m² (z.B. 23 cm x 23 cm) | 18,00 |
|
bis 0,090 m² (z.B. 30 cm x 30 cm) |
24,00 |
|
bis 0,160 m² (z.B. 40 cm x 40 cm) |
25,00 |
|
bis 0,360 m² (z.B. 60 cm x 60 cm) |
29,00 |
|
bis 0,640 m² (z.B. 80 cm x 80 cm) |
40,00 |
|
bis 1,000 m² (z.B. 100 cm x 100 cm) |
48,00 |
| > 1,000 m² | Basisentgelt: 48,00 €/m² |
1)
Bei Mehrfachreproduktionen desselben DOP gilt
eine Einmäßigung vom 2. Stück an um 20 %.
Entgelte für Sonderanfertigungen auf Anfrage.
Bezugsbedingungen
Zum Bezug digitaler topographischer Daten ist ein schriftlicher Antrag an das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen zu richten.
Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Sendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung angezeigt werden.
Für länderübergreifende Abgaben geotopographischer Daten ist das Geodatenzentrum der deutschen Landesvermessung beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zuständig.
BKG - Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie
Richard-Strauß-Allee 11
60598 Frankfurt am Main
Telefon: 069 6333-1
Telefax: 069 6333-235
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