Entgelte für Daten der Digitalen Landschaftsmodelle (DLM)
Allgemeines zu Entgelten
Bei der Bereitstellung geotopographischer Daten werden erhoben:
Faktoren für Mehrplatzlizenzen
| Anzahl der Arbeitsplätze beim Lizenznehmer | Faktor |
|---|---|
| von 1 bis 5 | 1,0 |
| von 6 bis 20 |
1,5 |
| von 21 bis 100 | 2,0 |
| über 100 | 2,5 |
Entgelte1) für Digitale Landschaftsmodelle (DLM)
Für DLM-Daten werden für die interne Nutzung an bis zu fünf Arbeitsplätzen bei Bereitstellung im Abgabestandard folgende Bereitstellungentgelte erhoben.
| Landschaftsmodelle |
Basis-DLM |
DLM50 |
|---|---|---|
|
Flächenstaffel Landschaftsfläche [km²] |
Entgelt pro km² in € | |
| bis einschließlich 500 | 7,50 | 2,00 |
|
über 500 bis 5.000 |
3,75 | 1,00 |
|
über 5.000 bis 25.000 | 1,875 | 0,50 |
| über 25.000 | 0,9375 | 0,25 |
| ggf. Datenaufbereitungsentgelt2) | nach Aufwand | |
1) Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 50,00 €. Liegt der Bestellwert unter 50,00 €, wird der Mindestbestellwert in Rechnung gestellt.
2) Sonderleistungen für Datenaufbereitung sind nicht im Entgelt enthalten und werden gesondert als Datenaufbereitungsentgelt in Rechnung gestellt (auch bei Einräumung von Rabatten).
Dazu zählen z. B.
Für die Abgabe einzelner Objektbereiche aus den DLM sind die Bereitstellungsentgelte mit dem entsprechenden Wertigkeitsfaktor zu multiplizieren:
| a) Siedlung | 0,35 |
| b) Verkehr | 0,35 |
| c) Vegetation | 0,15 |
| d) Gewässer | 0,10 |
| e) Gebiete | 0,05 |
Geschäftsbedingungen
Es gelten die
Allgemeinen Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von
Geodaten, Geodiensten und Produkten des Amtes für Geoinformation, Vermessungs-
und Katasterwesen Mecklenburg-Vorpommern.
Bezugsbedingungen
Zum Bezug digitaler topographischer Daten ist ein schriftlicher Antrag an das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen zu richten.
Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Sendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung angezeigt werden.
Für länderübergreifende Abgaben geotopographischer Daten ist das Geodatenzentrum der deutschen Landesvermessung beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zuständig.
BKG - Bundesamt für Kartographie und
Geodäsie
Richard-Strauß-Allee 11
60598 Frankfurt am Main
Telefon: 069 6333-1
Telefax: 069 6333-235
E-Mail:
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Internet:
http://www.bkg.bund.de