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Entgelt

Entgelte für Digitale Geländemodelle (DGM)

Allgemeines zu Entgelten

Bei der Bereitstellung geotopographischer Daten werden erhoben:

  • Bereitstellungsentgelte für die Abgabe der geotopographischen Daten und deren Nutzung im internen Bereich des Lizenznehmers
  • Das Bereitstellungsentgelt ist abhängig von der Anzahl der Arbeitsplätze, an denen die geotopographischen Daten intern beim Lizenznehmer genutzt werden. Es berechnet sich durch Multiplikation des gemäß Tabelle zutreffenden Faktors mit dem Grundbetrag des Bereitstellungsentgeltes.
     

Faktoren für Mehrplatzlizenzen

Anzahl der Arbeitsplätze beim Lizenznehmer Faktor
von 1 bis 5 1,0
von 6 bis 20

1,5

von 21 bis 100 2,0
über 100 2,5
  • ggf. Datenaufbereitungsentgelte nach Aufwand für besondere Aufbereitungen, sofern die Datenabgabe abweichend vom Standard erfolgt; Datenträgerkosten sind in der Regel in den Entgelten enthalten.
  • ggf. Verwertungsentgelte zusätzlich zu den Bereitstellungsentgelten für jedes vom Lizenznehmer veröffentlichte, verkaufte oder weitergegebene Folgeprodukt, in das geotopographische Daten der Landesvermessung eingeflossen sind.

Entgelte1)für Digitale Geländemodelle (DGM)

Für DGM-Daten werden für die interne Nutzung an bis zu fünf Arbeitsplätzen bei Bereitstellung im Abgabestandard folgende Bereitstellungsentgelte erhoben.

Geländemodell

Standard-Gitterweite

Flächenstaffel

Landschaftsfläche [km²]

DGM2

 

2 m

DGM5

 

5 m

DGM10 

 

10 m

DGM25

 

25 m

DGM50 

 

50 m

Entgelt pro km² in €

bis einschließlich 500 50,00 20,00 10,00 4,00 1,00

über 500 bis 5.000

25,00 10,00 5,00 2,00 0,50

über 5.000 bis 25.000

12,50 5,00 2,50 1,00 0,25
über 25.000 6,25 2,50 1,25 0,50 0,125
ggf. Datenaufbereitungsentgelt2)

nach Aufwand

1) Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 50,00 €. Liegt der Bestellwert unter 50,00 €, wird der Mindestbestellwert in Rechnung gestellt.
 

2) Sonderleistungen für Datenaufbereitung sind nicht im Entgelt enthalten und werden gesondert als Datenaufbereitungsentgelt in Rechnung gestellt.

Dazu zählen z. B.

  • Lieferung in anderen Datenformaten
  • Umrechnung in andere Koordinatensysteme

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Bereitstellung und Nutzung von Geodaten, Geodiensten und Produkten des Amtes für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Mecklenburg-Vorpommern.

Bezugsbedingungen

Zum Bezug digitaler topographischer Daten ist ein schriftlicher Antrag an das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen zu richten.

Beanstandungen wegen unrichtiger oder unvollständiger Sendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung angezeigt werden.

Für länderübergreifende Abgaben geotopographischer Daten ist das Geodatenzentrum der deutschen Landesvermessung beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie zuständig.

BKG - Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Richard-Strauß-Allee 11
60598 Frankfurt am Main


Telefon:  069 6333-1
Telefax:  069 6333-235
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