Lage-,
Höhen- und Schwerefestpunktfelder
Grundlage für alle Vermessungsarbeiten sind gleichmäßig über das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern verteilte Festpunkte der Lage, Höhe und Schwere. Es ist die Hauptaufgabe des Geodätischen Raumbezugs, diese Festpunktfelder anzulegen und zu erhalten sowie für diese Festpunkte Daten in amtlichen Nachweisen zu führen und bereitzustellen. Neben Lagekoordinaten, Höhen- und Schwerewerten werden für Festpunkte auch hochgenaue dreidimensionale geozentrische Koordinaten (Positionskoordinaten) bestimmt. Die in der Örtlichkeit vermarkten Festpunkte realisieren geodätische Bezugssysteme. Festpunktfelder bestehen aus Netzen, die hierarchisch geordnet sind.
Das amtliche Lagebezugssystem (Koordinatensystem) in Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 19. April 2005 das European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS 89). Es löst das System S42/83-3° (Referenzellipsoid Krassowski) als amtliches Lagebezugssystem ab. Das ETRS 89 ist ein vereinbartes erdfestes Bezugssystem. Als dreidimensionales kartesisches Koordinatensystem hat es seinen Ursprung im Geozentrum (Massenmittelpunkt der Erde). Dem ETRS 89 ist als Koordinatenbezugsfläche das von der International Union of Geodesy and Geophysics (IUGG) im Dezember 1979 als Geodetic Reference System 1980 (GRS80) definierte Ellipsoid zugeordnet. Das ETRS 89 wird realisiert durch den Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS® ), die satellitengeodätisch bestimmten Verdichtungsnetze ,.(EUREF, DREF, MVREF, MVGEO, lokale Verdichtungen sowie zukünftig das Benutzungsfestpunktfeld) - auch als Referenznetze der Hierarchiestufen A, B, C und D bezeichnet - und die Trigonometrischen Punkte (TP) der Netze 1. bis 3. Ordnung. Die Beziehung der im Jahr 2002 neu definierten Ordnungen der TP-Netze zu den bisherigen Staatlichen Trigonometrischen Netzen (STN) 1. bis 5. Ordnung stellt sich wie folgt dar:
Das Lagefestpunktfeld liegt damit flächendeckend mit einer Punktdichte von ca. 1 TP/2 km² vor. Das TP-Netz 1. O. wurde als Netzblock III in das Deutsche Hauptdreiecksnetz 1990 (DHDN 90) integriert. Die Verteilung der TP 1. Ordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Übersicht zu entnehmen:
Deutsches Hauptdreiecksnetz 1990, Teil Mecklenburg-Vorpommern
Nutzer der Daten der Landesvermessung können für die Lagefestpunkte auch weiterhin Koordinaten im bisherigen amtlichen Lagebezugssystem S42/83-3° wie auch in weiteren Koordinatensystemen erhalten.
Das amtliche Höhenbezugssystem in Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 19. April 2005 das System des Deutschen Haupthöhennetzes 1992 (DHHN 92). Es löst das bisherige SNN 76 als amtliches System ab. Die Höhenbezugsfläche für das DHHN 92 ist das Quasigeoid. Das DHHN 92 wird realisiert durch Nivellementpunkte (NivP) 1. bis 4. Ordnung (Niv-Netze 1. - 4. O.). Für die NivP im DHHN 92 werden Normalhöhen, bezogen auf den Nullpunkt des Pegels Amsterdam, berechnet. Die Höhen tragen die Bezeichnung NHN (Normalhöhennull). Bei der Berechnung von Höhen im System DHHN 92 werden die Parameter des GRS80-Ellipsoids und die Koordinaten der NivP im System des ETRS 89 verwendet. Das Höhenfestpunktfeld liegt zurzeit mit einer Gesamtpunktanzahl von 12 900 NivP (Dez. 2004) vor. Flächendeckung für Mecklenburg-Vorpommern ist in den Netzen 3. Ordnung und 4. Ordnung 2005 erreicht worden. Der Verlauf der Niv-Linien 1. Ordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Übersicht zu entnehmen:
Deutsches Haupthöhennetz 1992, Teil Mecklenburg-Vorpommern
Nutzer der Daten der Landesvermessung können Höhen auch weiterhin im bisherigen amtlichen Höhenbezugssystem HN 76 erhalten.
Das amtliche Schwerebezugssystem in Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 19. April 2005 das System des Deutschen Hauptschwerenetzes 1996 (DHSN 96). Es löst das bisherige System 71 (Fundamentalpunkt Potsdam) als amtliches System ab. Das DHSN 96 besteht im Wesentlichen aus den Messungen zum Deutschen Hauptschwerenetz 1982 (DHSN 82) der alten Bundesländer und den 1994 ausgeführten Messungen in den neuen Bundesländern, die an das Deutsche Schweregrundnetz 1994 (DSGN 94) angeschlossen wurden. Das Bezugsniveau und der Maßstab für das DHSN 96 sind durch absolute Messungen der Schwerebeschleunigung auf den Punkten des DSGN 94 festgelegt. Korrektionen und Reduktionen erfolgen auf der Basis des ETRS 89 und des DHHN 92. Das DHSN 96 in Mecklenburg-Vorpommern wird derzeit durch 241 Schwerefestpunkte 1. und 2. Ordnung realisiert. Darüber hinaus wurden die Schwerefestpunkte (SFP) der Staatlichen Gravimetrischen Netze 1. bis 4. Ordnung (SGN 1. - 4. O.) in das System des DHSN 96 eingerechnet. Schwerewerte werden für die Schaffung moderner Höhensysteme, zur Geoidbestimmung, für Aufgaben der Geophysik (Lagerstättenforschung) u. a. m. benötigt. Das Schwerefestpunktfeld beinhaltet ca. 16 000 SFP. Die Verteilung der SFP 1. Ordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist der Übersicht zu entnehmen:
Deutsches Hauptschwerenetz 1996, Teil Mecklenburg-Vorpommern
In Schwerin wurde ein Schwerehauptpunkt für Mecklenburg-Vorpommern bestimmt, der mit den Grundnetzpunkten Pasewalk und Rostock Niveau und Maßstab landesweit sichert.
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Faltblatt Geobasisdaten der Landesvermessung Lage-, Höhen- und Schwerebezugssysteme |
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