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Liegenschaftskataster

Basisinformationssysteme

Gemäß § 11 Abs. 4 des Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2002 (GVOBl. M-V S. 524), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 640) ist das Liegenschaftskataster so einzurichten und fortzuführen, dass es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft an ein Basisinformationssystem gerecht wird. Die Bedürfnisse der Landesplanung, Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Grundstücksbewertung sowie des Umwelt- und Naturschutzes sind dabei insbesondere angemessen zu berücksichtigen.

Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachzuweisen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe und wesentliche topographische Merkmale (Sachdaten). Er enthält Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten (personenbezogene Daten).

Mit der Einrichtung und Führung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) wird die Grundlage für ein amtliches großmaßstäbiges raumbezogenes Informationssystem als Basisinformationssystem in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen.

Für die Einrichtung, Sicherung sowie Führung des Automatisierten Liegenschaftsbuches und der Automatisierten Liegenschaftskarte bzw. deren Vorstufe sind die Vermessungs- und Katasterbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als katasterführende Stellen zuständig.

Das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen unterstützt und betreut die Katasterbehörden bei der Führung des ALB sowie bei der ALK-gerechten Erstellung von Liegenschaftskarten im Rahmen der ihm durch den Erlass des Innenministeriums zur Weiterführung der fachlichen Zusammenarbeit zwischen den Kataster- und Vermessungsämtern und dem Landesvermessungsamt M-V nach der Kommunalisierung der staatlichen Katasterbehörden vom 4. Juli 1995 (AmtsBl. M-V S. 690) zugewiesenen Aufgaben.

Faltblatt
Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters 
ALB Automatisiertes Liegenschaftsbuch

 

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Faltblatt
Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters 
ALK Automatisierte Liegenschaftskarte

 

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