Basisinformationssysteme
Gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. den §§ 22 und 23 des
Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen
(Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL.
M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010, stellt das Liegenschaftskataster
seine Informationen und Dienstleistungen nach den Erfordernissen der
öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, des Umwelt- und Naturschutzes, des
Rechts, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und der Einwohner
bereit.
Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude
(Liegenschaften) nachzuweisen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre
Ordnungsmerkmale, geometrische Begrenzung, Lagebezeichnung, Nutzung,
Flächengröße und wesentlichen topografischen Merkmale (Geobasisdaten) sowie die
in § 24 GeoVermG M-V abschließend
benannten Daten der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten
(personenbezogene Daten). Andere Geodaten können in das Liegenschaftskataster
eingetragen werden, wenn die oberste Vermessungs- und Geoinformationsbehörde sie
für geeignet hält.
Mit der Einrichtung und Führung des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) wurde die Grundlage für ein amtliches großmaßstäbiges raumbezogenes Geobasisinformationssystem in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen.
Für die Einrichtung, Sicherung, Führung sowie Erneuerung des Automatisierten Liegenschaftsbuches und der Automatisierten Liegenschaftskarte bzw. deren Vorstufe sind die Vermessungs- und Geoinformationsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als katasterführende Stellen zuständig.
Das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen unterstützt und betreut die Vermessungs- und Geoinformationsbehörden bei der Führung des ALB sowie der ALK im Rahmen der ihm durch den nach §5 Abs. 4 GeoVermG M-V zugewiesenen Aufgaben und fungiert für diese als Technische Stelle.
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