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Liegenschaftskataster

Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)

Inhalt
Das Basisinformationssystem ALB, seit 1995 flächendeckend, beinhaltet in Mecklenburg-Vorpommern ca. 1,8 Millionen Flurstücke, ca. 750 000 Bestände (Grundbücher) und weist eine Fläche von 23 180 km² nach. Die Datenhaltung des ALB in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt größtenteils zentral bei der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH, wobei jede Vermessungs- und Katasterbehörde des Landes  über das Corporate Network - Landesdaten-, Vermittlungs- und Informationsnetz (CN-LAVINE) mit seiner Datenbank verbunden ist. Im Falle der dezentralen Datenhaltung ist ein lesender Zugriff auf die Datenbanken in den betreffenden Landkreisen über das CN-LAVINE möglich. 
Die Bodenfläche des Landes ist politisch in Landkreise, kreisfreie Städte sowie Gemeinden und katastermäßig in Gemarkungen, Fluren sowie in Flurstücke geteilt.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung.
Der Bestand ist eine Buchungseinheit des Grundbuchs, unter der ein oder mehrere Grundstücke gebucht sind.

Zum ALB gehören außerdem Umsetztabellen. Diese ermöglichen die Umsetzung verwendeter Verschlüsselungen in die dazugehörigen Bezeichnungen und Namen, soweit diese nicht schon in einem anderen Zusammenhang gespeichert sind (wie z.B. der Gemeinde-/Gemarkungsname).

Zukünftig werden die Daten des ALB in den Bestand des Nachfolgesystems ALKIS überführt.

Nutzung des ALB
Das ALB dient als Auskunftssystem. Die Daten des ALB werden in Standardauszügen, in Suchverzeichnissen und in Auswertelisten (vielfältige Selektierbarkeit nach verschiedenen Kriterien) bei den Vermessungs- und Katasterbehörden zur Verfügung gestellt. Die Datenausgabe kann analog (Papier), über automatisierten Abruf oder digital (maschinenlesbare Datenträger) erfolgen. Ebenso ist bei den Vermessungs- und Katasterbehörden eine Einsicht in den Datenbestand möglich. Die Benutzung des ALB ist wegen des Datenschutzes durch Benutzungskriterien eingeschränkt. Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nutzungsberechtigte und deren Beauftragte können das ALB einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere können das ALB benutzen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche Belange dem nicht im Wege stehen.
Auszüge aus dem ALB
Als Auszüge aus dem ALB werden verschiedene digitale und analoge Produkte angeboten, die flexibel auf die entsprechenden Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt werden können. Die Auszüge sind in der Regel gebührenpflichtig.
Verknüpfung mit Informationen anderer Stellen
Über die gespeicherten Ordnungsmerkmale besteht die Möglichkeit der Verknüpfung mit anderen Fachinformationen über die gespeicherten Ordnungsmerkmale (Flurstücks-, Grundbuch-, Buchungskennzeichen).

Vervielfältigung, Verbreitung

Die Vervielfältigung und Verbreitung durch den Nutzer bedarf der Erlaubnis, wenn die Vervielfältigung anderen, vor allem gewerblichen Zwecken dient. Die Erlaubnis regelt, dass

  • die Nutzung der Daten auf den erlaubten Zweck und die vorgesehene Nutzungsdauer beschränkt ist,
  • bestimmte Auflagen - z.B. das Anbringen eines Schutzvermerkes- einzuhalten sind.
Für die Erteilung der Vervielfältigungserlaubnis wird eine Gebühr erhoben.
Gebühren
Für Auszüge aus dem ALB werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (VermGebVO) erhoben.
Faltblatt
Basisinformationssystem des Liegenschaftskatasters 
ALB Automatisiertes Liegenschaftsbuch

 

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