Liegenschaftskataster
Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)
- Inhalt
Das Basisinformationssystem ALB,
seit 1995 flächendeckend,
beinhaltet in Mecklenburg-Vorpommern ca. 1,8 Millionen Flurstücke, ca. 750 000 Bestände
(Grundbücher) und weist eine Fläche von 23 180 km² nach. Die Datenhaltung des ALB in
Mecklenburg-Vorpommern erfolgt größtenteils zentral bei der DVZ Datenverarbeitungszentrum
Mecklenburg-Vorpommern GmbH, wobei jede Vermessungs- und Katasterbehörde des Landes über
das Corporate Network - Landesdaten-, Vermittlungs- und Informationsnetz (CN-LAVINE) mit seiner Datenbank
verbunden ist. Im Falle der dezentralen Datenhaltung ist ein lesender Zugriff auf die
Datenbanken in den betreffenden Landkreisen über das
CN-LAVINE möglich.
Die Bodenfläche des Landes ist politisch in Landkreise, kreisfreie
Städte sowie Gemeinden und katastermäßig in
Gemarkungen,
Fluren sowie in
Flurstücke
geteilt.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der
Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung.
Der
Bestand
ist eine Buchungseinheit des Grundbuchs, unter der ein oder mehrere
Grundstücke gebucht sind.
Zum ALB gehören außerdem Umsetztabellen. Diese
ermöglichen die Umsetzung verwendeter Verschlüsselungen in die dazugehörigen
Bezeichnungen und Namen, soweit diese nicht schon in einem anderen Zusammenhang
gespeichert sind (wie z.B. der Gemeinde-/Gemarkungsname).
Zukünftig werden die Daten des ALB in den
Bestand des Nachfolgesystems ALKIS überführt.
- Nutzung des ALB
- Das ALB dient als Auskunftssystem. Die Daten des ALB werden in Standardauszügen,
in Suchverzeichnissen und in Auswertelisten (vielfältige Selektierbarkeit nach
verschiedenen Kriterien) bei den Vermessungs-
und Katasterbehörden zur Verfügung gestellt.
Die Datenausgabe kann analog (Papier), über automatisierten Abruf oder digital
(maschinenlesbare Datenträger) erfolgen. Ebenso ist bei den Vermessungs-
und Katasterbehörden eine Einsicht in den Datenbestand möglich. Die Benutzung des ALB ist
wegen des Datenschutzes durch Benutzungskriterien eingeschränkt. Eigentümer,
Erbbauberechtigte, Nutzungsberechtigte und deren Beauftragte können das ALB einsehen
sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere
können das ALB benutzen, soweit sie ein berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche
Belange dem nicht im Wege stehen.
- Auszüge aus dem ALB
- Als
Auszüge aus
dem ALB werden verschiedene digitale und analoge Produkte angeboten, die flexibel auf die
entsprechenden Bedürfnisse der Nutzer abgestimmt werden können. Die Auszüge sind in der
Regel gebührenpflichtig.
- Verknüpfung mit Informationen anderer Stellen
- Über die gespeicherten Ordnungsmerkmale besteht die Möglichkeit der
Verknüpfung mit anderen Fachinformationen über die gespeicherten Ordnungsmerkmale
(Flurstücks-, Grundbuch-, Buchungskennzeichen).
Vervielfältigung, Verbreitung
Die Vervielfältigung und Verbreitung durch den Nutzer bedarf der Erlaubnis, wenn
die Vervielfältigung anderen, vor allem gewerblichen Zwecken dient. Die Erlaubnis regelt,
dass
- die Nutzung der Daten auf den erlaubten Zweck und die vorgesehene Nutzungsdauer
beschränkt ist,
- bestimmte Auflagen
- z.B. das Anbringen eines Schutzvermerkes- einzuhalten sind.
- Für die Erteilung der Vervielfältigungserlaubnis wird eine Gebühr erhoben.
- Gebühren
- Für Auszüge aus dem ALB werden
Gebühren
nach der Landesverordnung über Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden sowie anderer Vermessungsstellen (VermGebVO) erhoben.
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- Faltblatt
- Basisinformationssystem des
Liegenschaftskatasters
- ALB Automatisiertes Liegenschaftsbuch
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