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INSPIRE

 
Kompakte Informationen rund um INSPIRE

Die INSPIRE-Richtlinie


Die INSPIRE-Richtlinie ist eine Form der Rechtsetzung der Europäischen Gemeinschaft und muss entsprechend EG-Vertrag in nationales Recht umgesetzt werden. Dadurch werden die Vorgaben der Richtlinie Bestandteil der nationalen Rechtsordnung, wenngleich bereits mit Inkrafttreten eine Rechtswirkung eintritt. Zu diesem Zweck werden vom Bund und den Bundesländern entsprechende gesetzliche Regelungen geschaffen. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Landtag am 16. Dezember 2010 das Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) beschlossen und im Gesetz- und Verordnungsblatt am 29. Dezember 2010 veröffentlicht (GVOBl. M-V 2010, S. 713).

Von INSPIRE sind sowohl der Bund als auch die Länder und Kommunen in Deutschland betroffen. Ansprechpartner für die Europäische Union ist generell die von jedem Mitgliedstaat einzurichtende Kontaktstelle entsprechend Artikel 19. Dies ist für Deutschland entsprechend der "Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Aufbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE)" vom 30.10.2008 die Koordinierungsstelle GDI-DE, eingerichtet beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie in Frankfurt am Main. Für die Erfüllung der Aufgaben nach dieser Vereinbarung ist in jedem Bundesland eine ressortübergreifende Kontaktstelle einzurichten. Das GeoVermG M-V schreibt die Einrichtung (§ 5 Abs. 4 Nr. 4) und die Aufgaben (§ 13) der Koordinierungsstelle für Geoinformationswesen (KGeo) rechtlich fest.

Als Teil der GDI-DE erfolgt der Aufbau der Geodateninfrastruktur Mecklenburg-Vorpommern (GDI-MV) insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben von INSPIRE. Das Geodatenportal als Baustein der GDI-MV wird in diesem Zusammenhang für das Landesgebiet Mecklenburg-Vorpommerns die Recherche nach Geodaten und Geodiensten über Metadaten sowie die Visualisierung der Geodaten entsprechend den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie und des GeoVermG M-V für die Öffentlichkeit ermöglichen. Damit ist die Koordinierungsstelle zentrale Anlaufstelle für alle Belange zum Aufbau einer leistungsfähigen GDI-MV, insbesondere den Aufbau und Betrieb des Geodatenportals und als Kontaktstelle für die nationale und europäische Geodateninfrastruktur auch Ansprechpartner für alle Fragen zu INSPIRE.

 

Inhalt

Die INSPIRE-Richtlinie richtet sich an Behörden. Dies sind die in Artikel 3 Absatz 9 definierten Stellen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene und schließt u. a. natürliche und juristische Personen mit ein, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Zusammenhang mit der Umwelt wahrnehmen.

Sie bezieht sich auf Geodaten, die in elektronischer Form vorliegen und die sich auf ein oder mehrere der in den Anhängen zur Richtlinie genannten Themen beziehen. Im Einzelnen sind dies:

Themen Anhang I Themen Anhang II Themen Anhang III
1. Koordinatenreferenzsysteme 1. Höhe 1. Statistische Einheiten
2. Geografische Gittersysteme 2. Bodenbedeckung 2. Gebäude
3. Geografische Bezeichnungen 3. Orthofotografie 3. Boden
4. Verwaltungseinheiten 4. Geologie 4. Bodennutzung
5. Adressen   5. Gesundheit und Sicherheit
6. Flurstücke/Grundstücke   6. Versorgungswirtschaft und staatliche Dienste
7. Verkehrsnetze   7. Umweltüberwachung
8. Gewässernetz   8. Produktions- und Industrieanlagen

9. Schutzgebiete

  9. Landwirtschaftliche Anlagen und Aquakulturanlagen
    10. Verteilung der Bevölkerung - Demografie
    11. Bewirtschaftungsgebiete / Schutzgebiete / geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten
    12. Gebiete mit naturbedingten Risiken
    13. Atmosphärische Bedingungen
    14. Meteorologisch-geografische Kennwerte
    15. Ozeanografisch-geografische Kennwerte
    16. Meeresregionen
    17. Biogeografische Regionen
    18. Lebensräume und Biotope
    19. Verteilung der Arten
    20. Energiequellen
    21. Mineralische Bodenschätze

INSPIRE-Verpflichtungen

  • Bereitstellung aktueller Metadaten für Geodaten und Geodienste
  • Gewährleistung der Interoperabilität von Geodaten und Geodiensten
  • Bereitstellung von Netzdiensten

    - Suchdienste
    - Darstellungsdienste
    - Downloaddienste
    - Transformationsdienste
    - Dienste zum Abruf von Diensten

  • Ergreifen von Maßnahmen für eine gemeinsame behördliche Nutzung von Geodaten und Geodiensten (Beseitigung von Zugangshemmnissen)
  • Monitoring und Berichtswesen

Für diese fünf Themenbereiche wurden bzw. werden Durchführungsbestimmungen (engl. Implementing Rules, kurz: IR) erlassen. Diese Durchführungsbestimmungen sind Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft und somit rechtsverbindlich für die Mitgliedstaaten der EU. Zusätzlich werden sogenannte Technische Leitfäden (engl. Technical Guidelines/Guidance Documents) als Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorgaben der Durchführungsbestimmungen erstellt und ausschließlich in englischer Sprache veröffentlicht. Sie tragen Empfehlungscharakter. 


Eine Zusammenstellung der wesentlichen Informationen zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf dem Informationsblatt "Neues Geoinformationsrecht M-V".
Eine Arbeitsgruppe der GDI-Kontaktstellen hat in Abstimmung mit der Koordinierungsstelle GDI-DE eine Handlungsempfehlung für die Identifizierung INSPIRE relevanter Geodaten erarbeitet. Diese richtet sich insbesondere an die geodatenhaltenden Stellen und soll eine einheitliche Strategie bei der Identifizierung von INSPIRE relevanten Geodaten in Deutschland sicherstellen.

Als Hilfestellung für die Kommunen in M-V bei der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie wurde vom Städte- und Gemeindetag M-V der Leitfaden "Geodaten in Kommunen" herausgegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut