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Ausbildung

Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Das Landesamt für innere Verwaltung - Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen - nimmt die Aufgaben der Zuständigen Stelle für die Berufsausbildung nach § 73 des Berufsbildungsgesetzes für die Ausbildungsberufe Kartograph und Vermessungstechniker wahr.

Die Zuständige Stelle überwacht die Durchführung der Berufsausbildung und fördert diese durch Beratung der Ausbildenden (Ausbildungsstätte) und Auszubildenden. Sie kann von den Auszubildenden als Auskunfts- und Beschwerdestelle beansprucht werden.

Anschrift der Zuständige Stelle für die Ausbildungsberufe Kartograph und Vermessungstechniker:

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern

Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Lübecker Straße 289

19059 Schwerin
 

Ihre Ansprechpartner bei der Zuständigen Stelle sind:

Herr Jörg Niepagen Tel.:

Fax:
E-Mail:

0385 588-56098
0385 4773004-06
Joerg.Niepagen@laiv-mv.de
Frau Karin Schmidt Tel.:

Fax:
E-Mail:

0385 588-56099

0385 4773004-06
Karin.Schmidt@laiv-mv.de

Aufgabenbereiche der Zuständigen Stelle:

  • Bereich des öffentlichen Dienstes für die Berufsausbildung und Umschulung in den Ausbildungsberufen Vermessungstechniker und Kartograph - u. a. im Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen, in den Kataster- und Vermessungsämtern und in den Ämtern für Landwirtschaft
  • Bereich außerhalb des öffentlichen Dienstes, in dem die Berufsausbildung und Umschulung zum Vermessungstechniker erfolgt - u. a. bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, der Landgesellschaft M-V mbH, in Vermessungs- und Ingenieurbüros und bei freien Bildungsträgern
     

Grundsätzliche Aufgabeninhalte sind:

  • Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse/ Umschulungsverhältnisse und sonstiger Verzeichnisse (§ 34 BBiG)
  • Anleitung, Betreuung, Förderung durch Beratung und Überwachung der Berufsausbildung und beruflichen Umschulung (nach § 76 BBiG)
  • Eignungsüberprüfungen und -feststellungen für Ausbildungs- und Umschulungsstätten (§ 27 bis § 30 BBiG)
  • Personelle u. fachliche Eignungsfeststellung der Ausbilder für die Ausbildung und berufliche Umschulung (§ 29 und 30 BBiG), (AEVO)
  • Durchführung der durch die Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Zwischenprüfung (§ 48 BBiG) und Abschlussprüfung (§ 37 BBiG), Sicherung des Prüfungswesens
  • Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden bzw. Umschulenden und Umschüler durch Ausbildungsberater
  • Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Bildungsnachweise
  • Erhebung von Grundlagenzahlen für Statistiken im Berufsbildungsbereich auf Landes- und Bundesebene
     

Die Zuständige Stelle ist gleichzeitig

  • Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse Kartograph und Vermessungstechniker

und fördert erfolgreiche Berufsabsolventen im Rahmen der

Allgemeine Rechtsgrundlagen:

Mitteilungen und Informationen der Zuständigen Stelle:

Über Mitteilungsblätter werden den Ausbildungsstätten im Land kontinuierlich Hinweise und Termine für die berufliche Erstausbildung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in und zur beruflichen Umschulung in den Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in mitgeteilt. Diese sowie weitere Informationen wie Vordrucke stehen hier für Sie zusätzlich intern als Download bereit.


Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut