Berufsbildung
Wichtigste
Rechtsgrundlage für die Durchführung der Berufsbildung in Deutschland ist das
Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931).
Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung,
die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Die Berufsausbildung in
Deutschland erfolgt überwiegend im dualen System. Darunter ist die Ausbildung in
einem Betrieb der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in der Praxis eines freien
Berufs einerseits (betriebliche Ausbildung) und in der Berufsschule andererseits
(schulische Ausbildung), also an zwei Lernorten, zu verstehen.
Das Landesamt für innere
Verwaltung - Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen - bildet in
den
staatlich anerkannten Ausbildungsberufen Vermessungstechniker/
Vermessungstechnikerin der Fachrichtung Vermessung und Geomatiker/ Geomatikerin aus.
Zurzeit wird nur im Ausbildungsberuf Geomatiker/ Geomatikerin ausgebildet. Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik
Berufsausbildung.
Alle, die jünger als 25, begabt und motiviert sind und mehr aus Ihrem Beruf machen möchten, finden Informationen unter der Rubrik Begabtenförderung.