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Aufsicht über die Vermessungsstellen

Vermessungsstellen gemäß Vermessungs- und Katastergesetz Mecklenburg-Vorpommern sind

1. das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV),
2. die Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte als Vermessungs- und Katasterbehörden,
3. die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI),
4. andere behördliche Vermessungsstellen, bei denen ein Beamter des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes oder ein vergleichbar qualifizierter Angestellter die Liegenschaftsvermessungen leitet,
5. die Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern, soweit ihre Vermessungsabteilung von einem Assessor des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes oder einem vergleichbar qualifizierten Angestellten geleitet wird.

Das Landesamt für innere Verwaltung selbst unterliegt der Aufsicht des Innenministeriums. Über die weiteren Vermessungsstellen übt das Landesamt für innere Verwaltung seit dem 1. Januar 2006 die Aufsicht aus. Innerhalb des Landesamtes wird die Aufsicht in der Abteilung Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen im Dezernat 31 durch den Fachbereich 310 wahrgenommen. Zu Fragen der Aufsicht über die Vermessungsstellen wenden Sie sich bitte an aufsicht@laiv-mv.de

Gegenwärtig gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 12 kommunale Vermessungs- und Katasterbehörden, 73 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und 8 andere behördliche Vermessungsstellen.

Die Landräte und Oberbürgermeister nehmen die Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters, die Feststellung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen sowie die hierzu erforderlichen Vermessungen im übertragenen Wirkungskreis als Vermessungs- und Katasterbehörden wahr.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben Kataster- und Vermessungsämter oder anders bezeichnete Organisationseinheiten (Fachbereiche, Fachdienste, Fachgebiete Kataster und Vermessung) für ihre Zuständigkeitsbereiche eingerichtet. Sie sind verpflichtet, das erforderliche und geeignete Personal sowie die notwendigen Einrichtungen bereitzustellen.

Ziele der Fachaufsicht sind:
  • fachbezogene Prüfung und Sicherung der recht- und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung
  • Beratung und Unterstützung in Fragen des amtlichen Vermessungswesens
  • Einflussnahme auf eine landesweit einheitliche Aufgabenqualität auf möglichst hohem Niveau.
Die Liste der Anschriften und Ansprechpartner in den Vermessungs- und Katasterbehörden finden Sie hier.


Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sind Träger eines öffentlichen Amtes und Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Zustellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V). Sie sind damit eine gleichberechtigte Säule im amtlichen Vermessungswesen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Als Arbeitgeber von ca. 500 Angestellten sind ÖbVI ein nicht unwesentlicher Wirtschaftsfaktor.

Neben dem Vermessungs- und Katastergesetz Mecklenburg-Vorpommern ist insbesondere das Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern (BO-ÖbVI M-V) in Verbindung mit der Verordnung über die Bestellung, die Berufsausübung und die Führung eines Dienstsiegels der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI-VO) Rechtsgrundlage für die hoheitliche Tätigkeit der ÖbVI. Neben der hoheitlichen Tätigkeit können die ÖbVI auch nicht hoheitliche Vermessungen ausführen oder als Gutachter tätig sein.

Die Aufsicht, die das LAiV wahrnimmt, erstreckt sich allein auf die hoheitliche Tätigkeit der ÖbVI.
 

Ziele der Aufsicht sind:

  • Prüfung und Sicherung der recht- und zweckmäßigen Berufsausübung
  • Beratung in Fragen des amtlichen Vermessungswesens und der Berufsausübung der ÖbVI
  • Durchsetzung einer landesweit einheitlichen Berufsausübung auf möglichst hohem Niveau.

Das Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure finden Sie hier.

Die Liste der anderen behördliche Vermessungsstellen sowie einen Link zur Internetseite der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.