Die Abteilung

Das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) ist gemäß § 71 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung die zentrale Ausländerbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern. In dieser Eigenschaft obliegt ihm unter anderem die Unterhaltung der Aufnahmeeinrichtungen des Landes, in denen

  • Asylbewerber und ihnen gleich gestellte Ausländer bzw. ausländische Flüchtlinge
  • Asylberechtigte
  • Ausländer und ausländische Flüchtlinge, denen aufgrund besonderer Umstände eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist sowie
  • aufgenommene Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge

untergebracht sind.

Die Abteilung 5 -Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF)- nimmt alle damit verbundenen Aufgaben wahr. Das AMF und die zugeordnete Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Asylsuchende und sonstige Flüchtlinge befinden sich in Nostorf-Horst, im Landkreis Ludwiglust-Parchim. In drei Unterkunftsgebäuden der Einrichtung können bis zu 600 Personen untergebracht werden. Im Zuge des unerwarteten Anstieges an Einreisen von Flüchtlingen und Migranten im Jahr 2015 wurde die Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst um eine Außenstelle in Stern Buchholz erweitert. Darüber hinaus dient die Wohnaußenstelle in Basepohl als Reservestandort zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Asylbewerbern. Inzwischen ist das AMF in der Lage, ca. 3.300 Personen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes aufzunehmen und zu beherbergen, bevor sie auf Landkreise und kreisfreie Städte weiter verteilt werden.

Aufgaben

Die Zentrale Ausländerbehörde ist neben der Unterhaltung der Aufnahmeeinrichtungen des Landes auch zuständig für alle Maßnahmen im Rahmen der ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften gegenüber Ausländern, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wohnen oder verpflichtet sind dort zu wohnen.

Dazu gehören u. a.:

  • Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen
  • Erteilung und Verlängerung von Duldungen
  • Prüfung und Erteilung von Einreise- und Aufenthaltsverboten
  • Anhörungen
  • Ausreiseaufforderungen
  • Strafanzeigen
  • Pflege des Ausländerzentralregisters.

Das AMF arbeitet mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im asylrechtlichen Verfahren eng zusammen. Eine Außenstelle des BAMF befindet sich auf dem Gelände der Aufnahmeeinrichtung in Nostorf-Horst.

Nach Erstaufnahme verteilt das AMF die Asylbewerber, unerlaubt eingereisten Ausländer und sonstigen Flüchtlinge auf die Landkreise und kreisfreien Städte.

Die zentrale Ausländerbehörde ist darüber hinaus für die Vorbereitung (u. a. Beschaffung von Heimreisedokumenten, Flugtickets, Festlegung des Reiseweges) und Durchführung von Abschiebungen zuständig.

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