Verteilung
Nach Erstaufnahme verteilt das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF) die in MV aufgenommenen Asylbewerber und unerlaubt eingereisten Ausländer sowie die sonstigen Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Land. Die Verteilung erfolgt nach Maßgabe eines Verteilungsschlüssels. Richtgröße ist dabei die Einwohnerzahl. Für die Unterbringung in den Landkreisen und kreisfreien Städte werden überwiegend Gemeinschaftsunterkünfte genutzt.
Das AMF unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte, indem es
- die ausreichende Vorhaltung von Gemeinschaftsunterkünften steuert
- die Ausschreibung von Dienstleistungen für die Gemeinschaftsunterkünfte begleitet und daraus resultierende Verträge genehmigt
- die notwendigen monatlichen Kosten für die Aufnahme und Unterbringung gemäß § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlAG) erstattet
- vor Ort die Abrechnungsgrundlagen für die Kostenerstattung gemäß § 5 FlAG prüft
- vertrauensvoll mit den Sozialämtern zusammenarbeitet.